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Richter nennt Taten „schäbig“Serientäter beklaute Patienten in Kölner Krankenhäusern

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Der Angeklagte beklaute mehrere Patienten in Kölner Krankenhäusern.

Der Angeklagte beklaute mehrere Patienten in Kölner Krankenhäusern.

Ein Serientäter musste sich am Dienstag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Verhandelt wurden 45 Taten.

Wegen einer Serie von 45 Diebstählen innerhalb weniger Monate musste sich ein 36-jähriger Kölner am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten. Als „besonders schäbig“ beschrieb der Vorsitzende Richter jene Taten des Beschuldigten, die sich gegen wehrlose Patienten in Krankenhäusern gerichtet hatten. Offenbar nutzte der Mann fast jede Gelegenheit zum Klauen.

Kölner Krankenhäuser: Mehrere Patienten beklaut

In den Krankenhäusern in Porz und Kalk sowie in der LVR-Klinik in Merheim hatte der Angeklagte sich mehrfach in Krankenzimmer geschlichen und nach Beute gesucht. In einem Fall entdeckte er 400 Euro Bargeld in der Handyhülle einer Patientin und steckte dieses ein. In Nachtschränken fand der Angeklagte Portemonnaies, entnahm Geld daraus und klaute diverse Mobiltelefone.

Insgesamt acht Klinik-Taten listet die Staatsanwaltschaft auf. Verteidiger Ingo Lindemann verwies in dem Zusammenhang darauf, dass sein Mandant nicht die Krankenhäuser aufgesucht habe und sich gedacht habe, „was kann ich den alten Damen denn aus dem Nachttisch klauen“. Sein Mandant sei selbst Patient in den Kliniken gewesen, aufgrund einer psychischen Erkrankung.

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In Kölner Innenstadt nach Kunsthändlern geschlagen

Diese paranoide Schizophrenie habe beim Angeklagten für eine Gleichgültigkeit – Anwalt Lindemann nannte das Wort „Wurstigkeit“ – gesorgt, ihm sei es auch egal gewesen, ob er erwischt werde. Das zeige auch der Fall, bei dem der Angeklagte sich an einem Restaurant in Kalk aus einem Kühlschrank bedient und 44 Dosen Fanta in einen Plastiksack gepackt habe.

In Drogerien und Supermärkten steckte der Angeklagte auch diverse Parfums, Jeanshosen, Spirituosen und Lebensmittel ein, er stahl vor Geschäften ausgestellte Fahrräder. Als Raubtat wertete der Richter den Diebstahl von sieben Rosenkränzen bei Kunsthändlern. Nachdem er erwischt und festgehalten worden war, hatte der 36-Jährige nach den Inhabern geschlagen.

Angeklagter saß sechs Monate im Gefängnis

Der Verteidiger merkte an, dass eine Vielzahl von Taten hätte verhindert werden können, hätten die Strafverfolger konsequenter gehandelt. Dem schloss sich der Richter an. Offenbar hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den Mann zunächst nicht ernst genommen, nachdem dieser mehrfach mit einem Papier gewedelt habe, in dem ein Arzt in einem anderen Fall eine Schuldunfähigkeit attestiert hatte.

Das Attest habe der Angeklagte offenbar als Freibrief angesehen, so der Richter. Nun habe er mit bereits knapp sechs Monaten in Untersuchungshaft das Gegenteil aufgezeigt bekommen. Dazu kam Dienstag noch eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aufgrund einer letztlich doch positiven Sozialprognose mit freiwilliger Medikamenteneinnahme kam der 36-Jährige frei.