Bei dem schweren Unfall mit einem Mercedes soll außerdem der Gurt versagt haben. Der Angeklagten droht eine Gefängnisstrafe.
Prozess um Unfall in KölnKrankenschwester fährt Freundin tot – unter Einfluss von Alkohol und Kokain
Unter Einfluss von Alkohol und Kokain soll eine Krankenschwester aus Dormagen mit ihrem Mercedes Cabrio einen tödlichen Unfall auf der A 57 verursacht haben – ihre Beifahrerin und beste Freundin verstarb noch vor Ort. Die 35-Jährige muss sich seit Montag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Angeklagte legte ein weitgehendes Geständnis ab, widersprach in einem nicht unwesentlichen Detail aber den Ausführungen der Staatsanwaltschaft.
Köln: Gurt versagte bei Beifahrerin
Im Juni vergangen Jahres hatte die Beschuldigte zwischen den Anschlussstellen Bickendorf und Longerich die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Laut Anklage bei einer Geschwindigkeit von 200 Stundenkilometern und damit doppelt so schnell wie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Der Mercedes geriet auf den Grünstreifen, krachte in die rechte Leitplanke und hob ab, überschlug sich zweimal und blieb in einer Böschung liegen. Die Front des Cabrios wurde komplett eingedrückt.
Der Richter betonte, dass Fahrerin und Beifahrerin im Auto angeschnallt gewesen seien und sprach von einem tragischen Fall – bei der Mitfahrerin hatte laut einem Experten vom TÜV die sogenannte Gurtstraffung versagt. Laut Gutachter hatten auch die Airbags des Autos mit Baujahr 1999 nicht ausgelöst, diese seien aber grundsätzlich intakt gewesen. Für das im Unfallauto vorhandene System sei der Aufprall womöglich nicht hart genug gewesen, so der Gutachter.
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A 57 in Köln: Schwere Kopfverletzungen führen zum Tod
Der Kopf der Beifahrerin soll bei den Überschlägen den Asphalt berührt haben, was schwere Knochenbrüche und Hirnverletzungen und den unmittelbaren Tod zur Folge hatte. Vielleicht ein oder zwei Atemzüge hätte das Opfer noch getätigt, so der Richter, da sich Blut in der Lunge befand. Zeugen sagten, wie die Fahrerin nach dem Unfall aus dem Cabrio gestiegen und völlig schockiert gewesen sei. „Was habe ich getan?“, habe die 35-Jährige gerufen und auf die tote Freundin gedeutet.
Über ihren Verteidiger gab die Angeklagte zu, am Tattag Alkohol und Kokain konsumiert zu haben. Sie sei mit ihrer Freundin nach Köln gefahren, um an der Venloer Straße in Ehrendfeld Nachschub an Drogen zu holen. „Direkt um die Ecke der Polizeiwache“, führte der Anwalt süffisant an. In Köln habe man noch eine Flasche Wein zusammen und in einer Bar getrunken, dann habe man den Heimweg angetreten. „Sie hat keinerlei Ausfallerscheinungen verspürt“, so der Verteidiger über die Mandantin.
Den von der Staatsanwaltschaft beschriebenen Alleinunfall stritt die Angeklagte ab. Nicht eine überhöhte Geschwindigkeit, sondern ein Ausweichmanöver habe zum Unfall geführt. Ein Autofahrer habe sein Fahrzeug leicht auf die linke Spur gezogen, sei dann aufgrund des zu geringen Abstands zur dahinter fahrenden Angeklagten wieder auf den Mittelstreifen zurück. Daher habe die Unfallfahrerin das Lenkrad nach rechts gezogen und letztlich auf dem Grünstreifen vollends die Kontrolle verloren.
Verstorbene hinterlässt zwei Kinder
Sie sei vor dem Unfall aber höchstens 140 km/h gefahren, sagte der Anwalt der Angeklagten. Er glaube auch nicht, dass das alte Auto noch 200 km/h geschafft hätte. Ein weiterer Zeuge hatte bei der Polizei angegeben, beim Auffahren auf die Autobahn so schnell von der Mercedes-Fahrerin überholt worden zu sein, dass er gedacht habe: „Wenn die so weiter fährt, dann gibt es einen Unfall.“ 30 Sekunden später habe er eine Rauchwolke und das zerstörte Cabriolet gesehen.
„Es tut ihr sehr leid, denn das war ihre beste Freundin“, erklärte der Verteidiger in Anwesenheit der Mutter der Toten. Die Verstorbene hinterlässt zwei Kinder. Der Richter vertagte den Prozess auf Anfang August, da noch weitere Zeugen gehört werden müssen. Etwa zu der Frage, ob der Freund die Angeklagte vor deren Abfahrt nach Köln angefleht habe, nicht ins Auto zu steigen und man darüber heftig gestritten habe. Der Krankenschwester droht eine empfindliche Gefängnisstrafe.