Die Angeklagte äußerte sich beim Prozess im Amtsgericht über ihren Anwalt.
Sexuellen Übergriff erfunden?Patientin soll Kölner Internisten diffamiert haben
Eine promovierte Akademikerin musste sich vor dem Kölner Amtsgericht verantworten, nachdem sie laut Anklage der Staatsanwaltschaft ihren behandelnden Arzt übel diffamiert und so dessen Ruf geschadet haben soll. So soll die frühere Patientin den Internisten gegenüber der Praxisleitung als sexuell übergriffig bezeichnet haben – ein Vorwurf, der sich laut Ermittlern nicht bestätigt hatte.
Köln: Internist übernahm Termin von Ärztin
Die Angeklagte sei schon längere Zeit Patientin in der Gemeinschaftspraxis gewesen, erklärte Verteidiger Dirk Schlei beim Prozess. Sie habe eine Brustuntersuchung mit Ultraschall gewünscht und auch schon einen Termin mit einer Ärztin vereinbart. Die sei an besagtem Tag vor rund einem Jahr aber nicht zugegen gewesen. Dann sei ihr stattdessen ein Arzt empfohlen worden, jener Internist.
Dort sei sie in guten Händen, habe man der Patientin gesagt. „Meine Mandantin war überrascht, hat sich aber dann darauf eingelassen“, so Anwalt Schlei. Im Behandlungszimmer habe der Arzt ihr dann eröffnet, gar keinen Brustultraschall durchführen zu können. Er könne aber Schilddrüse, Darm und Nieren untersuchen. Dabei habe der Internist sogar eine der Patientin bekannte Zyste übersehen.
Kölner Patientin suchte Kontakt zur Praxisleitung
„Dann sollte plötzlich noch das Herz untersucht werden, wofür der Patientin schmerzhaft der BH runtergedrückt wurde“, fuhr der Verteidiger fort. Insgesamt sei der Frau die Behandlung sehr komisch und unangenehm vorgekommen, auch sei ihre Brust mit einem Gerät berührt worden. Man habe sich freundlich verabschiedet, doch in der Folgezeit habe sie über das Geschehen nachgedacht.
Die Art und Weise der Behandlung sei für sie nicht korrekt gewesen, daher habe die Patientin den Kontakt zur Praxisleitung gesucht. Bei einem späteren Gespräch sei auch der Internist anwesend gewesen. Der sei aber nach kurzer Zeit empört aufgesprungen und habe juristische Konsequenzen angedroht. Mit der Leitung habe die Patientin ein Stillschweigen über den Sachverhalt vereinbart.
Köln: Arzt stellte Strafanzeige gegen Patientin
Der Arzt stellte danach Strafanzeige und berichtete der Polizei, dass die Patientin in dem Gespräch von sexuellen Übergriffen gesprochen habe. „Das hat meine Mandantin definitiv nicht gesagt, sie hatte nur Bedenken, was da bei der Behandlung genau passiert ist und wollte das klären“, so formulierte es Verteidiger Schlei. Demnach sitze die Patientin unschuldig auf der Anklagebank.
Subjektive Wahrnehmung könnten womöglich zu Missverständnissen in dem Fall geführt haben. Der Anwalt regte eine Einstellung des Verfahrens an. Dem folgte der Richter, allerdings sah er eine Geldauflage als notwendig an – da es womöglich darum gegangen sei, für den Arzt die größtmögliche Bloßstellung innerhalb der Praxis zu erreichen. Die Akademikerin stimmte einer Zahlung von 250 Euro zu. Sie bleibt nicht vorbestraft – und auch ein Schuldeingeständnis geht damit nicht einher.