Erst vor wenigen Tagen hatte sich der Vorfall in der Innenstadt ereignet, nun kam es zum Schnellprozess.
Hund hatte Polizist gebissen<br>Mann nach Sex auf dem Ebertplatz zu Geldstrafe verurteilt
Wegen Sex in der Öffentlichkeit hat ein Richter des Kölner Amtsgerichts einen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf der Anklagebank saß ein Italiener, der in Frankreich seinen Pass verloren hatte und zum Konsulat nach Köln geschickt wurde. Auf dem Ebertplatz hatte der Mann dann am Montag, 9. September, einen Großeinsatz der Kölner Polizei ausgelöst, weil er mit einer Frau öffentlich Sex gehabt hatte. Die Beamten hatten ihn zunächst ins Gefängnis gebracht.
Köln: Ungenierter Geschlechtsverkehr mitten auf dem Ebertplatz
Frisch nach Deutschland eingereist hatte der 31-jährige Elektriker sich auf dem Ebertplatz wiedergefunden. „Meine Freundin ist 2019 gestorben, es war der Jahrestag“, erklärte der Angeklagte. Er habe sich daher betrunken und stellte das zunächst als Ritual dar. Der Richter fragte erstaunt, ob das folgende Geschehen auch zu dem angeblichen Ritual gehörte.
Denn völlig ungeniert und vor den Augen von Passanten hatte der Angeklagte mit einer ihm unbekannten Frau mitten auf dem Platz den Geschlechtsverkehr vollzogen, gegen 19 Uhr am Abend. Ein alarmierter Polizist: „Wir haben sie angesprochen, daraufhin ist die Frau aufgesprungen und hat sich die Hose hochgezogen.“ Das habe der Mann dann auch gemacht.
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Köln: Rottweiler heißt Polizisten ins Bein
Turbulent wurde es, als der Rottweiler des Mannes sein Herrchen beschützen wollte und dem Polizisten in den rechten Unterschenkel biss. Eine blutige Wunde war die Folge, einen Tag später war der 21-jährige Beamte allerdings wieder im Dienst. Eine halbe Stunde dauerte es, bis das Tier eingefangen war. Der Hund kam zunächst in ein Tierheim, das Herrchen in die JVA Köln-Ossendorf.
Der Vorfall vom Montag mündete bereits vier Tage später in einem Gerichtsprozess, da das sogenannte beschleunigte Verfahren angewendet wurde. Beschuldigte ohne festen Wohnsitz in Deutschland können bei einfach gelagerten Fällen mit eindeutiger Beweislage bis zu eine Woche festgehalten werden. Die Strafe folgt dann auf dem Fuße, wie auch im aktuellen Fall.
„Blöd gelaufen“: Kölner Richter verhängt Geldstrafe
Über seine Verteidigerin Madeleine Biberger und auch in eigenen Worten legte der Italiener ein umfassendes Geständnis ab. Den Sex-Vorfall schob er auf die halbe Flasche Wodka, die er zuvor getrunken habe. Dass er seinen Hund nicht richtig, sondern nur mit einem Karabinerhaken an seinem Rucksack gesichert habe, tue ihm leid, auch entschuldigte er sich bei dem Polizisten.
„Das ist ja alles ziemlich blöd gelaufen“, sagte der Richter und setzte eine Geldstrafe von 350 Euro (70 Tagessätze zu je 5 Euro) wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, fahrlässiger Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte fest. Die nahm der Angeklagte an. „Ich bin eigentlich ein ganz ruhiger Mensch, ich will jetzt nur noch nach Hause“, sagte der aus Florenz stammende Mann, der nach dem Prozess aus der Haft entlassen wurde. Gegen die Sexpartnerin des 31-Jährigen wird gesondert ermittelt.