Seit Juli können Cannabis-Clubs beantragen, Cannabis anbauen zu dürfen. Die Bezirksregierung Köln gibt einen Zwischenstand.
Anträge seit Juli möglichSo ist der Stand bei Kölner Cannabis-Clubs
Vom ersten Vorschlag bis zur Umsetzung hat das Cannabisgesetz der Bundesregierung für viele Diskussionen gesorgt. Mittlerweile ist nicht nur der Besitz einer bestimmten Menge an Cannabis, sondern auch Anbau und Abgabe in bestimmten Vereinen erlaubt. Cannabis-Social-Clubs gibt es schon einige in Köln, im Vereinsregister finden sich zehn. Seit knapp dreieinhalb Monaten können sie einen Antrag zum Anbau von Cannabis stellen.
24 solcher Anträge hat die Bezirksregierung Köln bislang erhalten, neun davon aus Köln selbst. Genehmigt wurde allerdings noch keiner. Die Anträge würden derzeit bearbeitet, teilte die Bezirksregierung dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Auch der Dachverband Deutscher Anbauvereine, zu dessen Netzwerk einige Cannabis-Clubs gehören, kann derzeit „keine verlässliche Aussage über die Eröffnung der einzelnen Vereine treffen, da zwischen Beantragung und Vergabe einer Lizenz mehrere Monate vergehen können.“
Überhaupt ist es aktuell eher still rund um die Cannabis-Clubs. Bereits im vergangenen Jahr hatten sich einige gegründet und um Mitglieder geworben. Die Zahl der Anträge allerdings, vom Cannabis-Club zur anerkannten Anbauvereinigung aufzusteigen, hält sich derzeit in Grenzen. Nicht nur bei der Kölner, auch bei den vier weiteren Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen.
Bürokratische Hürden für Cannabis-Clubs
Das liegt wohl auch an den bürokratischen Hürden, die die Cannabis-Clubs nehmen müssen, um als Anbauvereinigung zugelassen zu werden. So müssen die Clubs beim Anbau einen Abstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen einhalten. Das macht es schwierig, einen geeigneten Platz zum Anbau zu finden.
Außerdem müssen die Cannabis-Clubs für jedes Vorstandsmitglied ein Führungszeugnis vorlegen, Details zur Anbaufläche und die geschätzte Anbaumenge angeben, außerdem Informationen zu Sicherungs- und Schutzmaßnahmen. Die Clubs müssen einen Präventionsbeauftragten mit fundierten Kenntnissen benennen sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen. Erst dann beginnt die Bezirksregierung damit, den Antrag zu bearbeiten. Die Anträge, die der Bezirksregierung Köln derzeit vorliegen, seien „unterschiedlich vollständig. Und noch keiner ist entscheidungsreif.“
Hinzu kommt die Bearbeitungsdauer. Die beträgt bis zu drei Monate, wie die Bezirksregierung Köln mitteilt – und beginnt erst, wenn der Antrag auf eine Anbauvereinigung vollständig eingereicht wurde. In Nordrhein-Westfalen wurde die erste Anbauvereinigung Ende September in Bielefeld zugelassen – fast drei Monate, nachdem die ersten Anträge gestellt werden konnten. (tli)