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Viel Bürokratie vor dem Kiffen„Handwerklich schlecht gemachtes Gesetz“ – Hürden für Cannabis-Clubs hoch

Lesezeit 4 Minuten
Hanfsämlinge werden auf der Hanfmesse „Mary Jane“ zum Verkauf angeboten.

Cannabis-Clubs können seit Montag einen Antrag bei den Bezirksregierungen stellen, um genehmigt zu werden. Doch es gibt Hürden.

Seit Montag können Anbauvereinigungen an den Start gehen. In Köln wurden bislang aber weniger Anträge gestellt, als man annehmen würde.

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist in die nächste Etappe gegangen. Mit dem Cannabisgesetz, das am 1. April in Kraft trat, ist zunächst nur der private Besitz und Konsum erlaubt worden. Seit Montag (1. Juli) gelten die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen. Das bedeutet, dass nun Cannabis-Clubs an den Start gehen dürfen. Theoretisch.

Die Zahl der Clubs, die es in Nordrhein-Westfalen geben wird, ist allerdings laut Gesetz auf 3000 gedeckelt. Nur einer ist für jeweils 6000 Einwohnerinnen und Einwohner in den Kreisen und kreisfreien Städten vorgesehen. Das bedeutet, dass es im Regierungsbezirk Köln höchstens 750 Anbauvereinigungen geben wird – in der Stadt Köln rund 180.

Cannabis-Clubs sollen innerhalb von drei Monaten genehmigt werden

Dafür müssen sie allerdings erst einmal eine Genehmigung haben. In Köln bekommen Betreiberinnen und Betreiber der Anbauvereinigungen diese von der Bezirksregierung, nachdem sie dort einen Antrag gestellt haben. Das ist seit Montag möglich.

Bislang haben sich allerdings nur wenige Clubs gemeldet. Nur drei Anträge hätten die Bezirksregierung bislang erreicht, so die Bezirksregierung. Wie viele letztlich einen Antrag stellen werden, könne man derzeit nicht abschätzen.

Dass bisher nicht viele Anträge eingegangen sind, dürfte an den bürokratischen Hürden liegen. Die Cannabis-Clubs müssen unter anderem Führungszeugnisse für jedes Vorstandsmitglied vorlegen, Details zur Anbaufläche und die geschätzte Anbaumenge angeben, ebenso Informationen zu Sicherungs- und Schutzmaßnahmen. Es muss ein Präventionsbeauftragter mit fundierten Kenntnissen benannt und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegt werden.

Für den Antrag sind auch Gebühren fällig, deren Höhe aber derzeit noch unklar sei, heißt es vom NRW-Gesundheitsministerium. Wenn ein Antrag vollständig ist, sollen die Bezirksregierungen innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob eine Cannabis-Anbauvereinigung öffnen darf.

Viele Clubs sind laut dem Deutschen Hanfverband verunsichert

Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanfverbandes, glaubt allerdings nicht an diesen Zeitplan: „Mit der Abgabe von Cannabis geht es wahrscheinlich nicht vor Weihnachten los.“ Für die Clubs sei der Zulassungsprozess nach wie vor eine „sehr zähe Angelegenheit, die mit sehr vielen Unsicherheiten verbunden ist“.

Kurzfristig gab es auf Bundesebene zudem noch Gesetzesverschärfungen für Anbauvereinigungen, etwa um zu verhindern, dass sie ihre Ressourcen beim Anbau bündeln können. Das würde ihre Arbeit erschweren, meint Wurth: „Die Stimmung unter den Clubs ist überall ähnlich: Viele sind verunsichert, würden gerne Kontakt mit den Behörden aufnehmen und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen.“

Es ist tatsächlich nicht einfach: Während die Bezirksregierung Köln für das Antragsverfahren in Köln zuständig ist, übernimmt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die Kontrolle der stofflichen Zusammensetzung des angebauten Cannabis. Die Anforderungen beim Anbau kontrolliert derweil die Landwirtschaftskammer. Zuständigkeiten, die erst Ende Juni in NRW entschieden wurden.

Dabei hätten Politik und Behörden drei Monate Zeit gehabt, sich vorzubereiten, sagt Hanfverband-Sprecher Georg Wurth. Wie viele Cannabis-Clubs am Ende wirklich zugelassen werden, hänge auch davon ab, „wie liberal sich die jeweiligen Länder positionieren“. „Das Gesetz bietet trotz allem einen gewissen Ermessensspielraum. Es wird sich in den nächsten Wochen zeigen, welches Land den Clubs helfen will und welche den Clubs Steine in den Weg legen.“

NRW-Gesundheitsministerium: „Ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz“

Auch das NRW-Gesundheitsministerium ist nicht begeistert. Man teile nicht die Ziele des Cannabisgesetzes, es sei „in seiner Gesamtheit ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz“. Das werde durch die kurzfristig durch die Bundesregierung korrigierten Vorgaben für die Anbauvereinigungen deutlich, die „unmittelbare Auswirkungen“ auf die Umsetzung in NRW habe. „Dies ist im Sinne eines geordneten Verfahrens zur Umsetzung in den Ländern höchst unglücklich“, heißt es vom Gesundheitsministerium weiter.

Wegen des heiklen Genehmigungsverfahrens wollten sich viele der angehenden Cannabis-Clubs in Köln gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ nicht äußern.

Die vorerst letzte Etappe im Cannabisgesetz steht schon bald an: Am Freitag (5. Juli) soll der Bundesrat Regeln für Autofahrerinnen und Autofahrer durchwinken. Ähnlich wie die Grenze von 0,5 Promille für Alkohol soll es dann einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut für THC am Steuer geben. Im Sommer dürfte das Gesetz mit entsprechenden Bußgeldern bei Verstößen in Kraft treten.