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Prozess in Köln31-Jähriger wollte seinem Vater die Augäpfel herausreißen

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Symbolbild

Köln – Für eine Vielzahl von Drohungen und Übergriffen innerhalb der Familie droht einem 31-Jährigen vor dem Kölner Landgericht die dauerhafte Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Bei einem Vorfall soll der Sohn laut Staatsanwalt versucht haben, seinem Vater die Augen auszureißen. Der Anwalt erhob bei der Verhandlung am Donnerstag Vorwürfe gegen die behandelnden Ärzte.

Köln: Sohn droht seinen Eltern mit dem Tod

„Ich besorge mir eine Waffe und erschieße euch durch das Küchenfenster“, habe der Sohn seinen Eltern gedroht, auch habe er angekündigt, das Haus in Porz anzuzünden. Er wolle sie umbringen für all das, was sie ihm angetan hätten. Bei weiteren Vorfällen habe er den Vater gewürgt, ihn in den Schwitzkasten genommen und versucht, dessen Augäpfel mit seinen Fingern herauszureißen.

Nach diversen Polizeieinsätzen und Klinikaufenthalten sitzt der Hobbymusiker nun in der LVR-Klinik in Essen. „Es gibt viel schlimmere Menschen als mich, die haben einen achtfachen Mord begangen“, äußerte der Beschuldigte. Dem Richter deutete er zudem an, dass ein Doppelgänger an allem Schuld sein könnte. Zumindest könnte die Klinik keine Dauerlösung für ihn sein.

Vater nimmt seinen Sohn im Gericht in Schutz

Der Vater, ein Ingenieur, nahm seinen Sohn im Zeugenstand in Schutz. Man habe ihn in der Klinik medikamentös falsch eingestellt, inzwischen gehe es seinem Jungen viel besser. Mit etwa 17 Jahren sei er erkrankt, wie zuvor schon seine Mutter. Zuletzt habe der Sohn in einem Wohnwagen vor dem Haus gelebt. Streit habe etwa gegeben, als man ihm den Zutritt ins Haus verwehrt habe.

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Immer wieder habe man den an einer paranoiden Schizophrenie leidenden Mandanten aus der psychiatrischen Klinik entlassen, „direkt in den Konflikt mit dem Vater“, sagte der Anwalt, statt ihn über einen längeren Zeitraum stationär aufzunehmen. Er sei regelrecht aus dem Krankenhaus herausgeworfen worden. Das habe die Auseinandersetzungen mit dem Vater begünstigt.

Behandelnder Arzt rät zu Abstand vom Vater

Ein Oberarzt sagte im Zeugenstand, dass man ein betreutes Wohnen nicht übernehmen könnte, Vermittlungsversuche in Wohnprojekte seien mehrfach gescheitert – der Patient hätte dort nur ein Taschengeld bekommen, womit er nicht einverstanden gewesen wäre. Auf die Frage, wie die Probleme mit dem Vater zu lösen seien, hatte der Mediziner eine eindeutige Antwort: „Abstand.“

Der Oberarzt berichtete aber auch, dass der Vater sich körperlich zu wehren wüsste und es bei Konflikten auf beiden Seiten zu Kontrollverlusten käme. Richter Ansgar Meimberg muss nun entscheiden, ob der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich und die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie zu verhängen ist. Der Prozess wird fortgesetzt.