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Passanten wurden gebissenKölner Hundebesitzer wegen Körperverletzung angeklagt

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In einem Fall war ein Border Collie involviert (Symbolbild).

Köln – Zwei Hundebesitzer mussten sich jeweils wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten, nachdem ihre Vierbeiner unbeteiligte Passanten gebissen haben sollen. Die Richter zeigten sich in beiden Fällen jedoch milde und verzichteten auf eine Bestrafung.

Kölner Koch beim Joggen in die Hand gebissen

Ein 56-jähriger Koch berichtete im Zeugenstand, dass er sich im Februar beim Joggen am Rheinufer in Stammheim an zwei Hundebesitzern regelrecht habe vorbeipressen müssen, da diese fast den kompletten Weg eingenommen hätten. Dabei habe ein Hund zugeschnappt.

Die angeklagte Verkäuferin bestritt den Vorwurf. Der Jogger sei ganz dicht an ihr vorbeigelaufen, obwohl Platz genug gewesen sei. Ihr Border Collie habe den Mann angesprungen und dabei womöglich gekratzt; das Attest spreche auch nicht explizit von einer Bisswunde.

Frauchen sagt: Hund hat sich erschrocken

„Mein Hund hat sich erschrocken“, sagte die 54-Jährige. Sie habe das anderthalb Jahre alte Tier an der kurzen Leine gehalten, nie zuvor habe es Probleme gegeben. Von der Hundeversicherung der Halterin hatte der Verletzte bereits mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld bekommen.

Richter Christian Sommer sah aufgrund der getätigten Entschädigungszahlung keinen Grund mehr für eine Bestrafung, zumal die Angeklagte nicht vorbestraft war, und regte eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen an. Der Staatsanwalt stimmte dem Vorgehen zu. „Und, musst du ins Gefängnis?“, fragte der Bekannte der Angeklagten, der nicht mehr als Zeuge gehört werden musste.

Hund beißt Fahrgast in der S-Bahn

In einem weiteren Fall war ein Hartz-IV-Empfänger angezeigt worden, nachdem er seinen Hund im Mittelgang der S-Bahnlinie 12 hatte liegen lassen. Im Bereich der Haltestelle Hansaring hatte der Harrier einem Mann in die Hand gebissen, der über das Tier gestiegen war, um zur Tür zu gelangen.

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„Vielleicht hat er hektische Bewegungen gemacht oder wollte den Hund streicheln“, sagte der 28-jährige Beschuldigte über den Gebissenen. Richtig zugebissen habe sein Hund sicher nicht, „sonst hätte das anders ausgesehen.“ Auch hier gab es nur oberflächliche Verletzungen.

Richterin beschreibt Hund als Gefahrenquelle

„So ein Hund stellt eine Gefahrenquelle dar“, sagte Richterin Denise Fuchs-Kaninski, da sei es sicher nicht gut, ihn im Mittelgang eines Zuges liegen zu lassen. „Ein Maulkorb wäre vielleicht auch nicht verkehrt“, ergänzte der Staatsanwalt.

Auch hier wurde das Verfahren letztlich eingestellt, allerdings gegen eine Auflage: Der Hundebesitzer muss 100 Euro an ein Tierheim zahlen.