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Arzt böse verleumdetTäter will Bewährung und verplappert sich im Gefängnis

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Die JVA Köln-Ossendorf.

Köln – Vor einer Sozialarbeiterin in der JVA Köln hat sich ein Gefangener in der U-Haft derart in Rage geredet, dass er sich möglicherweise die Chance auf eine Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren verbaut hat. Der ehemalige Geografie-Student hatte einen Mediziner aus dem Kölner Westen als Kinderschänder verleumdet und dafür in erster Instanz drei Jahre Haft erhalten.

Drohungen im Kölner Gefängnis ausgestoßen

„Ich mache so lange weiter, bis er hängt“, soll der Angeklagte laut der JVA-Mitarbeiterin über sein Opfer geäußert haben. Der Sohn des Arztes habe seine Lebensgefährtin unter Drogen gesetzt und eine Vergewaltigung geplant, hatte der 37-Jährige im Gefängnis geäußert. Der Mediziner, der selbst nichts getan habe, sei ins Visier genommen worden, um die Familie zu zerstören.

Der Täter hatte bei der Polizei eine Selbstanzeige im Namen des Arztes gestellt und so dafür gesorgt, dass dieser kurzzeitig festgenommen worden war. Wie er beim ersten Prozess im Amtsgericht gestand, habe er auch einen Twitter-Account im Internet unter dem Namen des Opfers eröffnet und Bilder von kleinen Jungen mit anzüglichen Kommentaren online gestellt.

IP-Adresse führte zu Internet-Café und Täter

Die IP-Adresse hatte zu einem Internet-Café an der Zülpicher Straße geführt, Überwachungsbilder zeigten den Täter. Bei einem erneuten Besuch dort wurde er festgenommen.

Die Richterin der ersten Instanz war der Meinung, der Angeklagte habe den Arzt in den Selbstmord treiben wollen. Im Internet hatte der Täter auch geäußert, der Mediziner habe sich nach OPs im Aufwachraum an Kindern vergangen. Auch wurde die Hauswand des Mannes beschmiert.

Arzt und Familie leiden unter den Tatfolgen

Die Familie leidet bis heute unter den Folgen. Aus Vorsicht hatte der Arzt sogar eine Tätigkeit als Tanztrainer für Jugendliche beendet. Die Ehefrau suchte einen Therapeuten auf.

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Zu Beginn des Berufungsprozesses am Dienstag am Landgericht sprach Verteidiger Michael M. Lang die kuriose Begebenheit an, dass auch die Staatsanwaltschaft das erstinstanzliche Urteil als zu hart empfunden und deshalb ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses – der Täter hatte sich auf einen psychischen Ausnahmezustand berufen – hatte die Anklagebehörde im vergangenen Mai lediglich ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert.

Staatsanwalt will keine Bewährung mehr

Nach Bekanntwerden der Äußerungen gegenüber der Sozialpädagogin, die einen Vermerk gefertigt hatte, sei die Staatsanwaltschaft aber nun der Auffassung, dass das Urteil von drei Jahren aus der ersten Instanz vertretbar sei.

Was der Täter angerichtet habe, könne nie wieder heil gemacht werden, hatte der Mediziner im ersten Prozess geäußert. Warum ausgerechnet er und seine Familie, diese Frage treibe ihn um, auch habe er große Angst vor einem körperlichen Übergriff. Eine psychiatrische Sachverständige begleitet die Berufungsverhandlung, die im November fortgesetzt wird.