AboAbonnieren

Corona-Soforthilfe-BetrugBetreiber von Kölner Cocktailbar wehrt sich gegen Vorwürfe

Lesezeit 2 Minuten
Cocktailbar

Symbolbild.

Köln – Der Betreiber einer Cocktailbar an der Zülpicher Straße wehrt sich gegen den Vorwurf, sich 9000 Euro im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen erschlichen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen vor, bei seinem Antrag im März falsche Angaben gemacht zu haben, am Freitag musste der Mann sich vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Wirt soll finanzielle Engpässe verschwiegen haben

Der Gastronom habe gegenüber der Bezirksregierung wissentlich bereits bestehende finanzielle Engpässe verschwiegen, so heißt es in der Anklageschrift. Demnach hätten es bereits in den Jahren 2017 und 2019 Vollstreckungsverfahren vorgelegen. Auf dem Konto des Angeklagten seien außerdem keine Einnahmen, sondern lediglich Eingänge der Agentur für Arbeit zu verzeichnen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Alles zum Thema Zülpicher Straße in Köln

Rechtsanwalt Dawit Stefanos erklärte für seinen Mandanten, dass es sich bei den Zahlungen der Arbeitsagentur um Kurzarbeitergeld für dessen beiden Angestellten handele und nicht etwa um Hartz IV-Leistungen. Die Bar im Kölner Studentenviertel existiere seit 2007, die Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit seien nicht existenzbedrohend, sondern beruhten auf Nachlässigkeit.

Gehälter und Steuern nach eigener Aussage bar bezahlt

Der Gastronom bekräftigte, dass sein Betrieb bis zur Corona-Krise erfolgreich gelaufen sei. Dass auf dem Konto die Einnahmen nicht verzeichnet waren, erklärte er mit der ungewöhnlichen Vorgehensweise, Gehälter und Steuern bar zu entrichten. „Haben Ihre Mitarbeiter denn Arbeitsverträge“, fragte Richter Michael Müller daraufhin. „Ja, natürlich“, lautete die Antwort.

Verteidiger Dawit sah kein strafbares Verhalten seines Mandanten, er selbst kenne die Bar. Auch könne er Steuerunterlagen nachreichen, die seinen Mandanten entlasten würden. Durch die Corona-Krise habe dieser aber zunächst keine Einnahmen mehr gehabt, auch derzeit sehe es schlecht aus. „Ich öffne von 18 bis 23 Uhr, aber kaum ein Gast kommt“, sagte der Gastronom.

Corona-Warnung im Kölner Amtsgericht

Der Richter vertagte das Verfahren, um weitere Unterlagen zu sichten. Der Staatsanwalt bat um die Beibringung von Steuerbescheiden der vergangenen Jahre. Wenig später musste der Richter seinen Sitzungstag mit weiteren Verhandlungen abbrechen; aufgrund einer Corona-Warnung. Nichts Neues im Amtsgericht, einige Wachtmeister befinden sich etwa derzeit in Quarantäne.

Zuletzt hatte das Amtsgericht einen arbeitslosen Gebäudereiniger wegen Subventionsbetrug zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt. Dieser hatte das Gewerbe, für das er Unterstützung beantragt hatte, allerdings erst am 10. März dieses Jahres angemeldet. In Nordrhein-Westfalen wird gegen mehr als 4000 mutmaßliche Soforthilfe-Betrüger ermittelt.