Auf der AutobahnKölner Tankstellen-Räuber bauen Unfall mit Fluchtwagen
Köln – Mit einer Axt und einem Vorschlaghammer hatten Räuber die Glasschiebetür der Shell-Tankstelle in Ossendorf eingeschlagen, die Kassiererin bedroht und 245 Euro erbeutet. Geschnappt wurden zwei der Täter, nachdem sie mit dem Fluchtwagen in einen Unfall auf der Autobahn verwickelt waren. Seit Dienstag müssen sich die Beschuldigten vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Kölner Fluchtwagen in Unfall mit vier Autos verwickelt
Der schwarze VW Polo war nach dem Unfall auf der A46 bei Heinsberg, in den insgesamt vier Fahrzeuge verwickelt waren, nicht mehr fahrtüchtig, die vier Insassen flüchteten daher vor Eintreffen der Polizei zunächst zu Fuß. Die nun Angeklagten schafften es per Anhalter zurück nach Köln und ließen sich an einer Tankstelle in Mülheim absetzen; und verrieten sich schließlich selbst.
Den Mitarbeiter der Tankstelle hatten die Beschuldigten nämlich gebeten, ihnen einen Krankenwagen zu rufen, da sie nach einem Verkehrsunfall verletzt seien. Der Mann alarmierte gleichzeitig die Polizei. An der Unfallstelle bei Heinsberg hatten Polizisten zwischenzeitlich im zurückgelassenen Leih-VW die Tatwerkzeuge entdeckt. Kurz darauf kam es zur Festnahme.
Angeklagter sagt, selbst bedroht worden zu sein
Was so schon wie eine Räuberpistole klingt, übertraf einer der Angeklagten noch mit seiner Aussage, die laut Verteidiger Sebastian Schölzel „authentisch, ohne Netz und doppelten Boden“ erfolgen sollte. Hier beschrieb der 25-Jährige, unter Waffengewalt gezwungen worden zu sein, bei dem Raub im vergangenen April dabei zu sein, da er Zugriff auf ein Auto gehabt habe.
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Sein mitangeklagter Freund, den er immer chauffiert habe, habe mit den Räubern gemeinsame Sache gemacht. Zwischenzeitlich habe man ihm angeboten, sich für einen Anteil an der Beute doch noch an dem Verbrechen zu beteiligen, was er abgelehnt hatte. Einen Tag vor der Gerichtsverhandlung hatte der Mann der Polizei einen weiteren Mittäter offenbart.
Fluchtauto hatte gefälschte Nummernschilder
Wer an das Fluchtfahrzeug die gefälschten Nummernschilder angebracht hat, dazu äußerte sich der 25-Jährige, der bei dem Überfall im Auto saß, nicht.
Wie authentisch die Aussage des Mannes tatsächlich ist, darüber muss die 17. Große Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Harald Helmes entscheiden. Ein Urteil in dem Fall soll bereits am 30. Oktober fallen.