Wen zuerst impfen?Kölner Sozialverbände fordern mehr Impf-Tempo für Vorerkrankte
Köln – Sozialverbände haben das Impfangebot in den Impfzentren für chronisch kranke Menschen kritisiert. „Es ärgert uns, dass immer wieder Berufsgruppen den Chronikern vorgezogen werden“, sagte Carsten Ohm, Abteilungsleiter für Sozialpolitik und Bildung des VdK Nordrhein-Westfalen. Derzeit könnten zwar Vorerkrankte der Prioritätsgruppe II einen Termin in einem Impfzentrum ausmachen, nicht aber chronisch Kranke aus der dritten Gruppe. Dagegen wurden die Impfzentren seit Donnerstag auch für Menschen bestimmter Berufe der dritten Priorität geöffnet, etwa für Verkäuferinnen, Lehrerinnen, Gerichtsvollzieher, Justizangestellte, aber auch für Eltern von erkrankten Kindern und Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegbedürftigen.
Ohm fordert nun, dass die Vorerkrankten spätestens bis Ende Mai ein Impfangebot erhalten. Denn dann könnten die Priorisierungen ganz aufgehoben werden – und die Chroniker erneut das Nachsehen haben. Er verstehe, dass Menschen mit einem hohen beruflichen Infektionsrisiko schnell geimpft werden müssten.
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Andererseits gelte dies auch für chronisch kranke Menschen, denen massive gesundheitliche Schäden durch eine Corona-Infektion drohe. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband moniert, dass nicht alle Chroniker längst geimpft seien. „Man hätte sie ein Stück weit früher einbinden müssen“, sagt Sprecher Markus Johannes.
Land weitet Impfangebot aus
Das Land hatte zuvor die Impfkampagne für Vorerkrankte ausgeweitet. Seit dem 30. April ist eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der zweiten Priorität über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen auch in den Impfzentren möglich. Zuvor hatten sie sich zunächst über die Ethikkommission, später über die Stadt anmelden können.
Seit wenigen Wochen war es auch möglich einen Impftermin beim Hausarzt zu erhalten. Da aber der Impfstoff in den Praxen nach wie vor knapp ist, konnten bislang aber nicht alle Chroniker geimpft werden. Für wenige Gruppen war es nach der Impfverordnung vom Dezember 2020 möglich, sich auch mit Attest Termine bei den Impfzentren zu erhalten. Dazu gehörten Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung oder Menschen nach einer Organtransplantation.
Nun ist die entsprechende Liste in der Impfverordnung ausgedehnt worden. Geimpft werden nun zum Beispiel auch Menschen mit schweren Lungen-, Muskel- und Nierenerkrankungen oder Adipositas ab einem Body-Mass-Index von 40. Wer geimpft werden will, muss nun nicht mehr ein Attest, sondern ein formloses Schreiben eines Arztes im Impfzentrum vorlegen. Wie die Stadt mitteilt, müssen die Vorerkrankten der dritten Gruppe weiterhin Termine über die Kommune ausmachen. Dazu gehören durchaus Menschen mit ernsten Erkrankungen wie Schlaganfällen, Herzerkrankungen, neurologischen Problemen, Diabetes mellitus oder Asthma.
Terminvergabe für neue Impfgruppen wohl gut angelaufen
Gut scheint die Terminvergabe für die neuen Impfgruppen anzulaufen. „Es hat keine Probleme gegeben“, teilt der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Sven Ludwig, mit. „Das Anrufervolumen hat zwar zugenommen, allerdings auf beherrschbarem Niveau.“ Auch Carsten Ohm vom VdK sagt: „Vor dem 30. April hat es viele Beschwerden gegeben, jetzt gibt es die nicht mehr.“ Jürgen Zastrow, leitender Arzt im Impfzentrum Deutz, erklärt sich den Umstand damit, dass bereits in der Vergangenheit viele Vorerkrankte geimpft worden seien. Viele seien älter als 70 Jahre und konnten daher aufgrund ihres Alters eine Immunisierung erhalten. Andere hätten aufgrund von Attesten eine Impfung bekommen.
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Es ist unklar, wie viele chronisch kranke Menschen es in Deutschland oder in Köln überhaupt gibt. Der VdK spricht von 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung, was 220.000 bis 330.000 Menschen in Köln bedeuten würde. Ohm ist sich mit dem Ministerium einig, dass vor allem wenig mobile Menschen von den Hausärzten impfen zu lassen, wenn mehr Impfstoff vorhanden ist. Die anderen sollten mit dem Impfzentrum eine Alternative erhalten.
Möglich ist die Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0800/11611701 bei der KV Nordrhein und im Internet.