Im Kölner LandgerichtOberstaatsanwalt vergleicht Verteidiger mit kläffendem Hund
Köln – Sein Plädoyer um eine heimtückische Messerattacke im Königsforst hat Oberstaatsanwalt Bastian Blaut am Dienstag im Landgericht auch zu einer Abrechnung mit dem Verteidiger des Angeklagten genutzt. „Bei Hunden würde man von Gekläffe sprechen“, so bewerte Blaut das Agieren des Anwalts während des Prozesses. Die Reaktion des Verteidigers folgte auf dem Fuße.
Oberstaatsanwalt mit scharfer Attacke auf Verteidiger
Der Oberstaatsanwalt hatte sich regelrecht auf den Verteidiger eingeschossen. „Er hat den Gerichtssaal mit einer Theaterbühne verwechselt“, sagte Blaut über Mehmet Daimagüler, ehemals Politiker und Mitglied des Bundesvorstands der FDP. Nur um dem Mandanten zu imponieren und Stärke zu suggerieren, habe Daimagüler eine regelrechte „Klamaukverteidigung“ durchgeführt.
Blaut hatte sich auch darüber echauffiert, dass der Angeklagte ihm auf Anraten des Anwalts bereits nach einer kritischen Nachfrage nicht mehr antworten wollte. „Die Staatsanwaltschaft wird immer dann polemisch, wenn sie sieht, dass sie Fehler gemacht hat“, entgegnete der Anwalt. Etwa habe es eine von den Ermittlern ins Spiel gebrachte Machete als Tatwaffe nie gegeben.
Viereinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert
Als „Kindergarten“ hatte Blaut das Verhalten des Verteidigers bezeichnet und auch die Posse um einen Heiratsantrag während der Verhandlung gemeint. Der 34-jährige Angeklagte hatte so versucht, eine Aussage seiner Lebensgefährtin im Zeugenstand zu verhindern, die den Antrag auch angenommen hatte. Richter Peter Koerfers akzeptierte das Verlöbnis aber nicht.
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Letztlich forderte der Oberstaatsanwalt viereinhalb Jahre Haft für den Angeklagten. Dieser habe sich der gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht, nachdem er im vergangenen Mai in Rath-Heumar auf einen Nebenbuhler eingestochen habe. Spaziergänger hatten das Opfer im Königsforst entdeckt und den Notarzt alarmiert. In Merheim wurde der Verletzte notoperiert.
Anklage lautete ursprünglich auf versuchten Mord
Ursprünglich hatte die Anklage auf versuchten Mord gelautet, der Staatsanwalt nahm aber einen Rücktritt von diesem an. Demnach habe der Angeklagte die Möglichkeit gehabt, seine Tat zu vollenden, aber letztlich nach mehreren Stichen doch noch vom Opfer abgelassen. Der Nebenbuhler sei unter dem Vorwand einer verbalen Aussprache in die Falle gelockt worden.
Im letzten Wort hatte sich der Täter noch einmal für sein Handeln entschuldigt. Die Situation war eskaliert, nachdem der Angeklagte zufällig erfahren hatte, dass die Affäre seiner Lebensgefährtin, mit der er eine Tochter hat, noch immer nicht beendet war. Verteidiger Daimagüler forderte nicht mehr als drei Jahre Gefängnis und die Aufhebung des Haftbefehls. Das Urteil soll am Mittwoch fallen.