Das Verbot betrifft alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet
Zu geringe NiederschlägeStadt verbietet Wasserentnahme aus Kölner Bächen
Die Kölner Gewässer leiden nach den geringen Niederschlägen im Frühjahr unter extremer Trockenheit. Die Regenfälle im März haben die Situation nicht signifikant verbessert. Bäche führen immer weniger Wasser, manche haben bereits überhaupt keins mehr.
Deswegen hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln erneut eine Allgemeinverfügung erlassen: Demnach ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, verboten. Vor allem den Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen, deren Gärten direkt an solchen Fließgewässern liegen, wird die Wasserentnahme untersagt. Eine Entnahme mit elektrischen Pumpen ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis ohnehin nicht zulässig.
Köln: Alle 24 offen verlaufenden Fließgewässer eingeschlossen
Das Verbot betrifft alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet. Für die vier linksrheinischen Gewässer – Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach – gibt es aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten kaum Berührungspunkte mit Privatanliegern.
Anders sieht es bei den Bächen auf der rechten Rheinseite aus. Dort sind häufiger direkt an den Gewässern privat genutzte Grundstücke zu finden. Aktuell sind rechtsrheinisch Selbach, Flehbach und Wasserbach bereits vollständig trocken. Andere rechtsrheinische Bäche, wie Strunde, Frankenforstbach, Kemperbach, Giesbach und Kurtenwaldbach zeigen bereits extrem niedrige Wasserstände. Lokale und kurzzeitige Niederschläge können auch hier die Situation nicht nachhaltig entspannen.
Störung der Gewässerökologie droht
Ungeregelte Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährden auch die natürliche Selbstreinigung der Gewässer. Bedingt durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während die Wassertemperatur steigt. Dies führt zu einer Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes.
Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Kölner Stadtgebiet liegenden Grundstückseigentümern auf 800 bis 900. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2023 und kann je nach Situation und Witterung verlängert werden.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Amtsblatt der Stadt Köln. (red)