„Rechtswidrige Wahl“Stefan Charles wird trotzdem Kulturdezernent
Köln – Der Schweizer Stefan Charles wird sein Amt als Kulturdezernent antreten dürfen, obwohl das Personalfindungsverfahren und seine Wahl am 23. August nach Einschätzung der Bezirksregierung rechtswidrig waren. Die Behörde bemängelt, dass nur ein Teil der im Stadtrat vertretenen Fraktionen in die Findungskommission eingebunden war.
Zwar habe die Kommission nach Angaben der Stadt Köln keine auswählende Funktion gehabt, die Teilnehmer hätten jedoch über Informationen verfügt, die den anderen Fraktionen vorenthalten geblieben seien. Das habe sie in ihrem organschaftlichen Informationsrecht verletzt. „Die Einrichtung der Findungskommission in der von der Verwaltung gewählten Form – Teilnahme an Auswahlgesprächen – war durch den Ratsbeschluss vom 6. Mai 2021 nicht gedeckt“, heißt es in der Begründung der Bezirksregierung, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt.
Das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Kulturdezernats übt die CDU aus. Darauf hatte sich die Union mit Grünen und Volt im Bündnisvertrag geeinigt. Der Findungskommission gehörten Vertreter von CDU, Grünen und Volt an – andere Fraktionen blieben jedoch außen vor. Stefan Charles wird trotz der Rechtswidrigkeit seiner Wahl sein Amt antreten können.
Bezirksregierung will auf Beanstandung ausnahmsweise Verzichten
Die Bezirksregierung will ausnahmsweise darauf verzichten, den Ratsbeschluss vom 23. August zu beanstanden. Es werde „im Interesse der Stadt Köln und nicht zuletzt, um eine zügige Besetzung der Stelle mit dem allseits als fachlich qualifiziert angesehenen Bewerber zu ermöglichen“, von einer Beanstandung abgesehen. Für die Stadt Köln hat die Entscheidung der Bezirksregierung dennoch erhebliche Folgen. „Ich habe der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass das Verfahren in den oben genannten Punkten rechtswidrig war, weil es die organschaftlichen Rechte von Ratsmitgliedern verletzt, und dementsprechend von mir zukünftig nicht geduldet wird“, heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung.
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„Unsere Beschwerde ist im Kern erfolgreich. Das Verfahren war rechtswidrig, weil die die Einrichtung einer Findungskommission durch die Verwaltung, nicht aus der Mitte des Rates gebildet wurde“, sagten Güldane Tokyürek und Heiner Kockerbeck (Linke). Auch wenn die Bezirksregierung „ausnahmsweise“ die Wahl nicht beanstande, „müssen OB Reker und ihr schwarz-grünes Bündnis handeln“. Eine Findungskommission müsse nun immer aus der Mitte des Rates gebildet werden.