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Hitzefrei in SchulenWann können Kölner Schüler auf Unterrichtsausfall hoffen?

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Bei heißen Temperaturen kühlen sich die Kölner gerne am Rodenkirchner Rheinstrand ab. Bitte denken Sie immer daran, dass Baden im Rhein lebensgefährlich ist.                                  

Köln – Bis auf 27 Grad klettern die Temperaturen in Köln am Montag, bis Donnerstag gibt es wohl kaum Regen. Während viele die Sonne genießen, ist die Hitzewelle für Schüler immer mit der Hoffnung auf Unterrichtsausfall verbunden.

Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat an städtischen Schulen nachgefragt und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Hitzefrei.

Wie warm muss es sein, damit mein Kind Hitzefrei bekommt?

Ist es im Klassenraum wärmer als 27 Grad, so steht es im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, darf Hitzefrei gegeben werden. Unterschreitet die Temperatur im Klassenraum 25 Grad, wird dagegen weiter gepaukt.

Wer entscheidet, ob Hitzefrei gegeben wird?

Die Entscheidung darüber, ob Hitzefrei gegeben wird, trifft die Schulleitung. Jede Schule entscheidet individuell und muss dies auch nicht der Bezirksregierung mitteilen. Die Schulen stimmen sich untereinander beim Geben von Hitzefrei ab.

Zu welcher Schulstunde darf frühestens Hitzefrei gegeben werden?

„Das ist von der Temperatur, nicht von der Zeit abhängig“, sagt Dirk Schneemann von der Pressestelle der Bezirksregierung Köln. Und die muss im Klassenraum 27 Grad betragen.

Wird zwischen den Schulformen differenziert?

Ja, das ergibt sich schon aus der unterschiedlichen Strenge der Aufsichtspflicht. Solange ein Schüler minderjährig ist, ist er nicht für sein eigenes Tun verantwortlich, und der Lehrer tritt während der Schulzeit an die Stelle der Eltern.

Was bedeutet das für Grundschulen?

Grundschüler bekommen kein Hitzefrei. Ihr Unterricht wird jedoch entsprechend angepasst. An der Gemeinschaftsgrundschule Alte Wipperfürther Straße in Buchheim etwa verlegen die Lehrer den Unterricht auf den Schulhof oder auch mal ins Grüne.

Und die weiterführenden Schulen?

Auf weiterführenden Schulen ist die Jahrgangsstufe ausschlaggebend. Für Schüler der Sekundarstufe II, also nach der zehnten Klasse, ist gesetzlich geregelt, dass der Unterricht stattfinden muss. Nur bei gesundheitlichen Problemen, etwa Kreislaufbeschwerden, darf ein Schüler vom Unterricht freigestellt werden.

Kinder der Jahrgangsstufen fünf und sechs dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern Hitzefrei bekommen. Am Gymnasium Rodenkirchen etwa werden die Eltern vorab per E-Mail informiert. Ist nach Unterrichtsschluss keine außerschulische Betreuung der Kinder möglich, so stünde allen Unterstufenschülern das Ganztagsangebot offen, sagt Schulleiterin Almuth Roselieb. Schüler der Mittelstufe dürften das Schulgelände verlassen.

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Welche Maßnahmen werden für die Schüler ergriffen, die trotz Hitze in der Schule bleiben müssen?

Auch hier stimmen sich die Schulen ab. Oftmals werden verkürzte Doppelstunden gegeben. Statt regulär 90 Minuten haben die Schüler dann 60 Minuten Unterricht. Das Berufskolleg Deutzer Freiheit versucht, den Unterricht in kühlere Räume zu verlegen. Klassenarbeiten sollten an außergewöhnlich heißen Tagen nicht geschrieben werden.