Köln-Sülz19-jährige Kellnerin zeigt Chef wegen sexueller Belästigung im Restaurant an
Köln – Ein Restaurantleiter (51) musste sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der Mann soll in der Gaststätte eine junge Kellnerin sexuell belästigt und dann noch deren Vater bedroht haben.
Köln: Chef soll Kellnerin im Restaurant in Sülz geküsst haben
Der Chef habe ihr Handgelenk gepackt, sie zu sich gezogen und ihren Nacken geküsst, hatte die 19-Jährige, die als Praktikantin in dem Restaurant in Sülz gearbeitet hatte, bei der Polizei ausgesagt. Nachdem sie danach eine Suppe gegessen und nach ihrer Arbeitskleidung gesehen habe, habe der Mann sie am Umkleideraum bedrängt.
Als der Angeklagte sie wieder zu sich herangezogen und versucht habe zu küssen, habe die junge Frau sich gewehrt und den Chef weggedrückt, heißt es in der Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft. Dann habe er abgelassen und sei gegangen.
Kölner Restaurantchef soll Vater bedroht haben
Als der Vater der 19-Jährigen im Restaurant anrief, um den Leiter zur Rede zu stellen, habe der ihm gedroht, dass er dafür sorgen könnte, dass dessen Familie Deutschland verlassen müsse. „Ich habe Geld und einen Rechtsanwalt“, habe der Angeklagte geäußert.
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Über Verteidiger Klaus Braatz stritt der Restaurantchef die Vorwürfe ab. Er habe der Praktikantin an besagtem Tag mitgeteilt, dass sie nicht weiterbeschäftigt würde. „Sie kam ständig zu spät, war faul, spielte ständig am Handy rum und hat Geld aus der Kasse genommen“, sagte der Angeklagte. Die Anzeige sei eine Retourkutsche.
Köln: Kellnerin bekräftigt Vorwürfe im Amtsgericht
Die Kellnerin hatte die Vorwürfe bei der Polizei jedoch relativ detailreich geschildert. Der Chef, der in Scheidung lebte, habe ihr gesagt, in Deutschland sei es üblich, wenn ein Mann eine Frau, die er begehre, küsse.
Im Zeugenstand bekräftigte die 19-Jährige die Vorwürfe. „Du bist sehr hübsch, ich liebe dich sehr“, habe der Chef zu ihr gesagt. Da in diesem Fall Aussage gegen Aussage stand und die Vorwürfe nicht so gravierend gewesen seien, stellte die Richterin das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. Der Restaurantleiter muss als Auflage 400 Euro an die Staatskasse zahlen, als vorbestraft oder gar schuldig gilt er damit nicht.