Köln – Es war ein Fußballfest im Sportpark Höhenberg, denn zum DFB-Pokalspiel in der ersten Runde im August 2018 war der aktuelle Bundesliga-Spitzenreiter RB Leipzig zu Gast bei Viktoria Köln (Endstand 1:3). Doch es gab auch hässliche Szenen in der Fankurve, nach rassistischen Sprüchen „flogen auf einmal links und rechts die Fäuste“, wie es einer der Beteiligten formulierte. Zwei Fußballfans mussten sich in diesem Zusammenhang am Mittwoch wegen Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.
Spieler von RB Leipzig in Köln rassistisch beleidigt
Mit den Begriffen „Baumwollpflücker“ und „Bimbo“ sollen einzelne Victoria-Anhänger zwei farbige Spieler der Leipziger aus der Fankurve heraus beleidigt haben, woraufhin diese von mehreren Mitgliedern der Fan-Gruppierung „High Society Höhenberg“ zur Rede gestellt wurden.
Ein Handgemenge entstand, in das sich immer mehr Zuschauer einmischten. Als ein Fotograf darauf aufmerksam wurde, machte er ein aussagekräftiges Foto: Es zeigt einen Mann mit roten Turnschuhen, der von seinem Platz aus nach unten tritt und seinen tätowierten Kontrahenten am Kinn trifft, weiter sind Schläge eines weiteren Zuschauers dokumentiert.
Köln: Angeklagter erhielt Stadionverbot in Höhenberg
Nach einem Zeugenaufruf konnten die beiden Gewalttäter identifiziert werden, ein Motorenbauer (39) und ein Metallbearbeiter (28) wurden von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Da der 39-Jährige mit dem „beschuhten Fuß“ zugetreten hatte, wie es in der Anklageschrift hieß, musste dieser sich sogar wegen schwerer Körperverletzung verantworten.
„Mein Mandant ist kein Ultra und kein Hooligan“, sagte der Verteidiger des Motorenbauers. Er sei nur noch sporadisch im Sportpark Höhenberg gewesen, das Pokalspiel hätte ihn gereizt. Dann sei er irgendwie in die Auseinandersetzung hineingeraten und der Tritt täte ihm leid. Er habe Stadionverbot erhalten.
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Der Metallbearbeiter sagte aus, sich schützend vor einem Jugendlichen gestellt zu haben, der von vier Männern bedrängt worden sei; ob dieser zuvor die rassistischen Äußerungen getätigt habe, wisse er nicht. Dann seien auch schon besagte Fäuste geflogen, „ich habe mich eigentlich nur noch gewehrt.“
Erzieher aus Köln erlitt Prellungen im Gesicht
Ein Erzieher (27) zog sich durch die Schläge des Angeklagten eine Jochbeinprellung zu, ihn klagen laut eigener Aussage seitdem Schlafstörungen und Angstzustände. Kaum verletzt wurde ein Büroangestellter (25) durch den Tritt, er hatte bei der Polizei ausgesagt, eigentlich gar kein Interesse an einer Strafverfolgung des Täters zu haben.
„Die Verletzungen waren so marginalisiert, das war keine typische Gewalttat beim Fußball“, sagte der Verteidiger des 39-Jährigen, der zugetreten hatte. Der Anwalt des jüngeren Täters betonte, dass womöglich eine Notwehrlage bestanden haben könnte.
Kölner Amtsgericht: Richterin verschont die Täter
Die Richterin traf daraufhin eine milde Entscheidung. Mit Zustimmung der Staatsanwältin wurde das Verfahren gegen Geldzahlungen von jeweils 400 Euro an die Kölner Tafel und das EL-DE-Haus eingestellt.
Damit gelten die beiden Angeklagten für diesen Vorfall weiterhin als nicht vorbestraft.