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Prozess gegen Eugen W.Thomas Drach im Zeugenstand? Jetzt gibt es eine klare Tendenz

Lesezeit 2 Minuten
Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach beim damaligen Prozess im Kölner Landgericht

Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach beim damaligen Prozess im Kölner Landgericht

Der bereits verurteilte Thomas Drach soll nach dem Willen eines Anwalts als Zeuge vor Gericht erscheinen.

Im noch laufenden Prozess gegen den mutmaßlichen Komplizen von Thomas Drach wird der Reemtsma-Entführer wohl nicht als Zeuge aussagen. Eine entsprechende Nachfrage von Verteidiger Wolfgang Heer ließ der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern am Freitag im Kölner Landgericht unbeantwortet. Heer hatte beantragt, den bereits verurteilten Drach im Zeugenstand zu vernehmen.

Köln: Thomas Drach soll mutmaßlichen Komplizen entlasten

Heer vertritt vor Gericht den Niederländer Eugen W., der laut Anklage an mehreren Raubüberfällen auf Geldboten beteiligt gewesen sein soll. Drach hatte dafür bereits 15 Jahre Gefängnis und die anschließende Sicherungsverwahrung erhalten. Die Vorwürfe hatte Drach stets bestritten – er hatte am letzten Hauptverhandlungstag Anfang Januar einen „glasklaren Freispruch“ gefordert.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. steht weiterhin vor Gericht.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. steht weiterhin vor Gericht.

Thomas Drach werde Eugen W. im Zeugenstand entlasten, hatte Verteidiger Heer bereits vor Wochen behauptet und am Freitag in Saal 23 des Justizgebäudes nachgehakt: „Wann wird Herr Drach denn als Zeuge einvernommen?“ Richter Bern antwortete: „Ich werde jetzt keine Fragen beantworten.“ Der Anwalt äußerte, dass man doch nicht ernsthaft auf Drach verzichten könnte.

Beweisantrag könnte erst mit Urteilsverkündung beschieden werden

Prozessbeobachter sind der Meinung, dass Richter Bern den Antrag des Verteidigers aussitzen wird. Die Frist zur regulären Stellung von Beweisanträgen war bereits abgelaufen, Staatsanwältin Heimers hat schon ihren Schlussvortrag gehalten und zehn Jahre Haft für Eugen W. gefordert. Verteidiger Heer soll nun seinerseits plädieren, stellt aber stattdessen weiter munter Beweisanträge.

Da sich Bern auch am aktuellen Verhandlungstag nicht zum Antrag zu Thomas Drach geäußert hat, will er diesen offenbar mit Verkündung des Urteils bescheiden. Drach würde dann nicht mehr vor Gericht erscheinen – obwohl sein neuer Anwalt Michael Hakner dessen Bereitschaft bereits erklärt hatte. Am Ende wird sich wohl der Bundesgerichtshof mit der Rechtmäßigkeit befassen müssen.

Köln: Disput zwischen Verteidiger und Staatsanwältin

Im abgeschlossenen Parallelverfahren gegen Thomas Drach war seinerzeit Eugen W. als Zeuge geladen. Immer wieder hatten Anwälte dessen Bereitschaft zur Aussage angekündigt, W. sollte in diesem Fall Drach entlasten. Doch der Niederländer schwieg, wie auch in seinem eigenen Verfahren. Das durfte er auch, denn niemand muss sich vor Gericht in Gefahr bringen, sich selbst zu belasten.

Abgesehen von dieser Thematik flogen in der Verhandlung am Freitag mal wieder die Fetzen. Ein Schmunzeln von Staatsanwältin Heimers bezeichnete Verteidiger Heer als „peinlichen Auftritt“. Als Heimers erzürnt ausrief, Heer solle doch einfach mit seinem Plädoyer fortfahren, wollte dieser „das Brüllen“ protokolliert haben. Den Richter kritisierte Heer, den Vorgang nicht beanstandet zu haben.