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Kölner LandgerichtProzess gegen Auenweg-Raser geplatzt – Schöffe wird ausgetauscht

Lesezeit 2 Minuten
Auenweg-Raser Krasniqi verpixelt

Die beiden Angeklagten im Kölner Raserprozess mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal.

Köln – Der Revisionsprozess wegen fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin auf dem Auenweg ist geplatzt. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts hat am Dienstag entschieden, dass bei einem der beteiligten Schöffen die „Besorgnis der Befangenheit“ bestehe.

Der Laienrichter hatte in der Mittagspause des ersten Verhandlungstags Mitte voriger Woche gegenüber seinen Richterkollegen Bemerkungen gemacht, aus denen eine Nähe zur „Raserszene“ hervorging. Die Kammer habe dies „sofort für alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit transparent gemacht“, teilte Landgerichtssprecher Jan F. Orth mit.

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Seitdem hätten sowohl die beiden Angeklagten Firat M. und Erkan F. als auch die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Nikolaos Gazeas, der die Familie der getöteten Radfahrerin Miriam Scheidel (19) vertritt, Befangenheitsgesuche gegen den 31-jährigen vorgebracht. Daraufhin habe die Kammer ihre ablehnende Entscheidung getroffen.

Somit darf der Mann nicht weiter an der Verhandlung mitwirken. Die Folge ist, dass der Revisionsprozess ausgesetzt werden und mit neuer Besetzung von vorn beginnen muss. Der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer hat vor, das Verfahren für Januar/Februar 2018 neu zu terminieren.

Freiheitsstrafen auf Bewährung

Im April des vergangenen Jahres waren die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung von einer anderen Strafkammer des Kölner Landgerichts in erster Instanz zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Bei einem illegalen Rennen am 14. April 2015 auf dem Auenweg war F.s BMW ins Schleudern geraten und hatte die Radfahrerin tödlich verletzt.

Der Bundesgerichtshof hob das vielen als zu milde erscheinende Urteil insoweit auf, als es die Aussetzung der Strafe zur Bewährung betrifft. Die Karlsruher Richter begründeten ihren Beschluss damit, das Landgericht habe sich nicht ausreichend mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich die Bewährungsstrafe auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirke. Bei der Neuauflage des Prozesses hat die 3. Große Strafkammer also darüber zu entscheiden, ob die beiden 24 Jahre alten Männer doch noch ins Gefängnis müssen.

Zunächst jedoch ist offen, wann genau erneut verhandelt wird. „Im Verfahren hat der Schöffe sich richtig verhalten“, erklärt Pressesprecher Orth. „Die Schöffen wissen vor Verlesung des Anklagesatzes durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht, worum es in dem jeweiligen Verfahren geht.“ Der 31-Jährige habe „unverzüglich“ nach der Verlesung „seine Szenenähe offengelegt“. Genau für solche Fälle seien „die Vorschriften über die Ablehnung von Gerichtspersonen gedacht“. Der Schöffe hatte erzählt, dass er vor 13 Jahren selber als Verkehrsrowdy der Polizei ins Visier geraten war und außerdem aus Jugendzeiten einen Mann kennt, der seinerseits mit einem der Angeklagten bekannt ist.