Köln – Ein misslungener Scherz kam einen Köln-Touristen (62) am Freitag vor dem Amtsgericht teuer zu stehen. Der Mann aus dem schwäbischen Pöttmes hatte sich am Hauptbahnhof in eine Polizeikontrolle eingemischt, indem er einem Beamten seinen Finger in den Rücken drückte und sagte: „Hände hoch, sonst passiert was!“ Das brachte dem Schwaben eine Anzeige ein.
Kölner Polizist: Finger im Rücken „fest und unangenehm“
Klar und bestimmend habe der Mann seine Drohung ausgesprochen, so steht es im Polizeibericht, der Finger im Rücken habe sich für den Beamten fest und unangenehm angefühlt.
Der Polizist sei nicht von einem Spaß ausgegangen und in eine Schockstarre verfallen. Erst als der Angeklagte vor den Polizisten schritt, erkannte dieser, dass die Situation ungefährlich war.
Köln: Mann will mit Polizistin ringen
Nachdem der 62-Jährige sich nicht ausweisen konnte, wurde er zur zehn Meter entfernten Wache der Bundespolizei gebeten, was dieser mit den Worten quittierte: „Die Polizei soll lieber richtige Verbrecher suchen.“ Stattdessen würde man einen „armen alten Mann“ behelligen. Auf der Wache glichen die Polizisten den Namen auf einer EC-Karte mit den Einwohnermeldedaten ab.
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Als eine Beamtin dem angetrunkenen Schwaben – er hatte rund zwei Promille im Blut – erklären wollte, dass mit solchen Aktionen nicht zu spaßen sei, gerade nicht in der heutigen Zeit, entgegnete der laut Anzeige: „Das würde ich gerne auf der Matte austragen.“ Er wiege 50 Kilo, die Polizistin schätzte er zehn Kilo schwerer ein. Zu einem Ringerduell kam es aber nicht ...
Köln-Tourist will Polizei den Kugelschreiber stehlen
Völlig uneinsichtig wollte der 62-Jährige dann auch noch den Kugelschreiber behalten, mit dem er den Anhörungsbogen der Polizei unterschrieben hatte. Nur mit „einfacher körperlicher Gewalt“ habe man das Büromaterial der Wache wiederbekommen, schreibt die Polizei. Das brachte dem Mann neben versuchter Nötigung auch eine Anzeige wegen versuchten Diebstahls ein.
Zur Verhandlung war der nicht vorbestrafte Mann am Freitag jedoch nicht erschienen, woraufhin der Richter auf Antrag der Staatsanwältin einen Strafbefehl erließ. Demnach muss der 62-Jährige für seine Suff-Aktionen eine Geldstrafe von 1500 Euro bezahlen. Dagegen kann er innerhalb von zwei Wochen noch Einspruch einlegen; dann käme es erneut zu einer Hauptverhandlung.