Köln – Für den Fahrgast im Flixbus mit 200 Gramm Kokain im Gepäck war in Köln Endstation. Am Fernbusbahnhof des Flughafens hatte der Zoll alle Insassen kontrolliert und den Schmuggler erwischt. Nun musste sich der 21-Jährige vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.
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Mit Kokain im Gepäck im Bus von Amsterdam nach Köln
In der niederländischen Hauptstadt Amsterdam hatte der junge Mann ein Drogenpaket entgegengenommen und war in den Flixbus gestiegen, der nach Essen und Düsseldorf auch in Köln hielt. Hier forderte der Zoll nach einem Verdacht alle Fahrgäste auf, aus dem Bus zu steigen.
Der Angeklagte machte sich sofort verdächtig; er war der einzige, der ohne Gepäck ausgestiegen war. Die im Bus verbliebene Sporttasche gehöre ihm nicht, beteuerte er. Hierin fanden die Fahnder das Kokain, ein Gutachten wies später DNA-Spuren vom 21-Jährigen am Reißverschluss der Tasche nach.
Köln: Täter gibt Drogenschmuggel im Amtsgericht zu
Illegale Einfuhr von Drogen nach Deutschland ist mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis bedroht. Der Verteidiger deutete an, der Mandant könnte die Drogen ja auch in Essen oder Düsseldorf übernommen haben, rückte von der Version aber schnell wieder ab.
Letztlich legte der drogenabhängige Angeklagte ein Geständnis ab; in der Hoffnung, die drohende Haftstrafe auch im Rahmen einer Entziehungsmaßnahme absitzen zu können. „Ich war auf einer Geburtstagsfeier und habe das Angebot zu der Kurierfahrt bekommen“, erklärte der Täter. 400 Euro sollte er dafür erhalten. Danach wollte er zu seiner Mutter in die Schweiz ziehen.
Kölner Richter sagt: „Da haben Sie einen Bockmist gebaut“
Der Schul- und Ausbildungsabbrecher saß bereits wegen ähnlicher Taten im Gefängnis und war erst seit fünf Monaten wieder in Freiheit, als er im Oktober vergangenen Jahres erwischt wurde. Richter Maurits Steinebach sah daher keinen Raum für eine Bewährungsstrafe – auch, weil es sich um eine erhebliche Menge an Kokain gehandelt habe, die beim Täter gefunden wurde.
Das Urteil lautete letztlich auf zwei Jahre und vier Monate Haft. „Da haben Sie einen Bockmist gebaut, der Sie noch sehr lange begleiten wird“, so Richter Steinebach, zumal beim Angeklagten noch eine Reststrafe von einem Jahr auf Bewährung offen stand. Der Mann müsse kämpfen, sein bisher verkorkstes Leben in den Griff zu bekommen. Der Richter: „Sie sind zu jung, dass man sagen könnte, da wäre Hopfen und Malz verloren.“