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Baby erleidet SchütteltraumaKölner Vater wird zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Amtsgericht Symbolbild

Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung hat das Amtsgericht am Mittwoch einen Mann verurteilt, den es für schuldig hält, seinen heute zweieinhalb Jahre alten Sohn als Baby so stark geschüttelt zu haben, dass er ein Trauma davontrug. Mit dem Strafmaß entsprach das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigerin des 25-jährigen Gerüstbauers hatte einen Freispruch gefordert. Sie will in Berufung gehen.

Die Tat soll in der Nacht zum 11. November 2018 in der Wohnung in Flittard passiert sein, die sich Dennis K. (Name geändert) damals mit seiner Frau und zwei Kindern teilte. Drei Tage zuvor war die Frau ins Krankenhaus gekommen. Den älteren Sohn hatte sie ihrer Mutter gegeben, den drei Monate alten Säugling zu einer Nachbarin im Nebenhaus, die sich schon oft um ihn gekümmert hatte. Am Vormittag des 10. November holte Dennis K. seinen Sohn ab. Am nächsten Morgen habe das Kind viel zu wenig getrunken und sei „fix und fertig“ gewesen, sagte er.

Er habe sofort seine Ehefrau informiert und Hilfe bei einer weiteren Nachbarin gesucht, die im selben Haus wohnt. Der Säugling wurde ins Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße gebracht und mit Verdacht auf ein Schütteltrauma in die Asklepios-Kinderklinik in Sankt Augustin verlegt. Dort implantierten die Ärzte ihm einen Shunt, durch den Hirnwasser, dem Blut beigemischt war, abfließen konnte.

Chatverläufe und Zeugenaussagen

Da es keine andere Ursache für die Blutungen gebe, „bleibt nur das Schütteln“, sagte die Rechtsmedizinerin, die am Prozess teilnahm. Allerdings lasse sich nicht der genaue Zeitpunkt bestimmen, zu dem das Baby misshandelt wurde. Dass Dennis K. der Täter sei, ergebe sich aus dem „Zusammenspiel“ von Zeugenaussagen und Chatverläufen, sagte die Vorsitzende Richterin. Demnach sei das Baby noch gesund gewesen, als er es abholte. Offenbar sei er dann mit der Betreuung überfordert gewesen; so habe er in einem Whatsapp-Chat das Wort „Terror“ benutzt, als das Kind am Abend geschrien habe.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das getan hat“, sagte die Schwiegermutter des Angeklagten, der inzwischen mit seiner 23-jährigen Frau auch eine Tochter hat. Er sei ein „guter Vater“, betonte sie. „Das Kind muss geschüttelt worden sein, aber wir wissen nicht, zu welcher Zeit“, hob die Verteidigerin in ihrem Plädoyer hervor. Womöglich sei es in der Wohnung der Nachbarin, die es betreute, und deren Mann, der damals stundenlang Besuch von einem Freund hatte, misshandelt worden. Schließlich sei es dem Mann, der im „Prüfungsstress“ gesteckt habe, nicht recht gewesen, dass seine Frau den Säugling zu sich genommen hatte. Die Zeugen hätten die Tendenz gezeigt, ihrem Mandanten die Schuld an dem Schütteltrauma „in die Schuhe zu schieben“.

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Das Gericht sah es als einen minder schweren Fall der „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ an. Das Kind habe nach jetzigem Stand keine bleibenden Schäden davongetragen, sagte die Vorsitzende.