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Prozess in KölnFamilienvater soll Frauen nach Treffen per Dating-App vergewaltigt haben

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Der Angeklagte hatte die Frauen über eine Dating-App kennengelernt.

Der Angeklagte hatte die Frauen über eine Dating-App kennengelernt.

Bei der Dating-App habe er sich als Arzt und Erben eines Weinguts ausgegeben. Von seiner Frau habe er sich sexuell vernachlässigt gefühlt.

Ein Familienvater muss sich wegen zweifacher Vergewaltigung vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der gelernte Krankenpfleger hatte sich bei einer Dating-App angemeldet und zahlreiche Frauen getroffen. Bei den letzten Treffen soll er ein „Nein“ der Betroffenen nicht mehr akzeptiert haben. Beim Prozessauftakt legte der Mann ein Geständnis ab, das eigentlich keins war.

Kölner Landgericht: Ehefrau drei bis viermal pro Woche betrogen

Er habe sich von seiner Frau nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes sexuell vernachlässigt gefühlt, sagte der Angeklagte am Dienstag in Saal 13 des Kölner Justizgebäudes. Nachdem er einen Job als Vertreter für Medizinprodukte angenommen und somit im Außendienst tätig war, hatte der Mainzer seine Fahrten in die Kölner Region auch für intime Abenteuer genutzt. Hinter dem Rücken der Ehefrau.

Bei der Dating-App habe er sich als Arzt und Erben eines großen Weinguts ausgegeben. Drei bis vier Frauen habe er pro Woche getroffen. Der Ablauf war oft gleich: Treffen mit Picknick in der Natur oder dem offenen Kofferraum seines Dienstfahrzeugs, es gab Wein, dazu auch mal Baguette und Oliven. Ersten Küssen schloss sich auch immer wieder Geschlechtsverkehr im Fahrzeug an.

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Kölner Staatsanwaltschaft spricht von zwei Vergewaltigungen

Im August des Jahres 2021 hatte sich der 40-Jährige im Schatten des Rhein-Energie-Stadions verabredet. Bereits im Vorfeld soll die Frau geäußert haben, dass sie beim ersten Kontakt keinen Sex haben möchte. Auf der Rückbank des Autos soll der Angeklagte aber über sein Opfer hergefallen sein, sie an den Haaren gerissen und die weinende Frau schließlich vergewaltigt haben.

Ähnlich verlief es laut Anklage zwei Wochen später am Otto-Maigler-See in Hürth mit einem weiteren Opfer. Eine klare Ansage, dass sie keine Berührungen unter der Gürtellinie wolle, soll der Hochstapler ignoriert haben. Mit einem Würgegriff soll der Angeklagte versucht haben, die Frau zum Oralverkehr zu zwingen. Dazu kam es laut Anklage nicht, da die Frau sich wehrte und fliehen konnte.

Köln: Angeklagter legt nur halbherziges Geständnis ab

Die beiden Frauen gingen unabhängig voneinander zur Polizei und erstatteten Anzeige. Vor Gericht räumte der Angeklagte das Geschehen zwar ein, die Opfer würden sicher nicht lügen. Gleichwohl will er keinen Vorsatz gehabt haben. Angetrunken und im Zustand hoher Erregung habe er die Situation offenbar falsch eingeschätzt, meinte der Mann. Er habe das „Nein“ nicht als solches verstanden.

„Mit anderen Worten: Eigentlich haben Sie nichts verkehrt gemacht“, fasste der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck die Aussagen des Angeklagten zusammen. Er machte deutlich, dass ein solches „Geständnis“ in dem Sinne nichts wert sei, als dass es bei einer Verurteilung strafmildernd angerechnet werden könnte. Wirklich einsichtig zeigte sich der Mann auch nach dieser Ansage nicht, er wolle aber je 10.000 Euro Entschädigung zahlen.

Köln: Nach Scheidung mit Dating-Freundin zusammen

Er befinde sich nun in einer Sexualtherapie, erklärte der Angeklagte. Er habe sich nach dem zweiten Vorfall nur noch einmal per Dating-App verabredet. Mit dieser Frau sei er bis heute zusammen, sie könne als Leumundszeugin für ihn aussagen. Sein Verhalten versuchte der Angeklagte auch damit zu rechtfertigen, dass er ohne Vater aufgewachsen sei. Ihm seien nie großartig Grenzen gesetzt worden.

Die Ehefrau des 40-Jährigen hatte durch die Gerichtspost mit der Anklageschrift von den Vorwürfen erfahren. In der Folgezeit kam es zur Scheidung, das erst kurz zuvor erbaute Einfamilienhaus wurde verkauft. Seinen inzwischen zweieinhalbjährigen Sohn darf der Mann, der auf freiem Fuß blieb, regelmäßig sehen. Nun droht eine mehrjährige Haftstrafe. Der Prozess im Landgericht wird fortgesetzt.