Beim Prozess vor dem Amtsgericht rechtfertigte sich der Angeklagte für das Versenden eines Nacktfotos seiner Ex-Geliebten.
Strafprozess im AmtsgerichtKölner verschickt Nacktfoto seiner Geliebten – an deren Ehemann
Für das Versenden eines Nacktfotos seiner Geliebten an deren Ex-Mann muss ein 49-jähriger Kölner eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen. Das Amtsgericht urteilte, dass der Mann sich einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen strafbar gemacht habe. Einsehen wollte der Angeklagte das beim Gerichtsprozess aber nicht.
Köln: Nacktbild der Geliebten an Ehemann gesendet
Im Januar vergangenen Jahres hatte der Beschuldigte über den Facebook-Messenger ein Foto versandt, das den unbekleideten Brust- und Intimbereich seiner damaligen Geliebten zeigte. Dazu schrieb der 49-Jährige laut Anklage: „Ciao, Superman, wie geht’s, Du hässliche Sau?“ Der Empfänger erkannte seine inzwischen geschiedene Ehefrau auf dem Bild. Anzeige erstattete er zunächst nicht.
Ein halbes Jahr später soll der Angeklagte dann weitere Nacktbilder seiner Geliebten an den Mann gesendet haben, diesmal postalisch in einem Briefumschlag. Nachdem die Frau diesmal Kenntnis davon erlangt hatte, wurde die Polizei eingeschaltet. Das Ermittlungsverfahren mündete in einen Strafbefehl, den der Angeklagte nicht akzeptierte. Daher kam es nun zum Gerichtstermin.
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Kölner Beschuldigter: Geliebte habe ebenfalls Nacktbilder verschickt
„Ich war mit dem Mann befreundet“, sagte der Beschuldigte über den Nacktfoto-Empfänger. Bis dieser dahinter gekommen sei, dass er eine Affäre mit dessen Ehefrau habe. „Danach hat er mich ständig bedroht.“ Mit dem Versenden des Nacktfotos über Facebook habe er lediglich ein Zeichen setzen wollen, „danach war Ruhe“. Der Brief mit den weiteren Bildern stamme nicht von ihm.
Überhaupt verstehe er die ganze Aufregung nicht. Denn seine Geliebte habe nach einem Zerwürfnis ihrerseits Nacktbilder von ihm herumgezeigt – und zwar an seine Anschrift. „Nachbarn haben mich darauf angesprochen“, berichtete der Familienvater, dessen Lebensgefährtin sich jüngst getrennt hatte. „Dann hätten Sie selbst Anzeige erstatten können“, argumentierte der Staatsanwalt.
Kölner Richterin verurteilt Mann zu Geldstrafe
„Man sieht lediglich einen schönen Torso, der Eingriff in die Persönlichkeit ist daher vielleicht nicht ganz so gravierend“, meinte die Verteidigerin und fragte, ob man das Verfahren nicht einstellen könne. „Nein, da sind Sie bei mir an der falschen Adresse“, antwortete Richterin Astrid Bernards entschieden, „solche Fotos dürfen Sie für sich behalten, aber nicht durch die Gegend schicken.“
Durch das Geständnis im ersten Fall musste die ehemalige Geliebte des Angeklagten nicht mehr aussagen. Die Richterin setzte eine Geldstrafe von 1000 Euro (25 Tagessätze zu je 40 Euro) fest. Der zweite Fall wurde in Hinblick auf die Verurteilung eingestellt. Per einstweiliger Verfügung hatte der Angeklagte sich bereits verpflichtet, alle verbliebenen Nacktbilder seiner Ex-Geliebten zu löschen.