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Hoher SchadenKölner soll Einbruch vorgetäuscht haben – erst die Antifa verdächtigt

Lesezeit 3 Minuten
Mit roter Sprühfarbe sollen „Einbrecher“ großes Chaos beim Angeklagten angerichtet haben.

Mit roter Sprühfarbe sollen „Einbrecher“ großes Chaos beim Angeklagten angerichtet haben.

Ein früherer Karnevalist stand wegen des Vorwurfs fingierter Einbrüche vor Gericht. Die angeklagte Schadenssumme war enorm.

Ein in der Karnevalsszene nicht unbekannter Kölner musste sich wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat vor dem Amtsgericht verantworten. Dem 59-Jährigen wurde vorgeworfen, drei Einbrüche in sein Einfamilienhaus in Meschenich fingiert und einen hohen Geldbetrag von der Versicherung erschlichen zu haben. Die Richterin sah am Ende eines länger geführten Prozesses aber nur eine Tat als erwiesen an – die mit dem geringsten Schaden.

Köln: Einbrüche in Einfamilienhaus angezeigt

Startpunkt der angeklagten Betrugsserie soll der März des Jahres 2016 gewesen sein, hier hatte der Angeklagte zum ersten Mal Anzeige bei der Polizei erstattet. Einbrecher hätten die Türen von Wintergarten und Terrasse aufgehebelt und in sämtlichen Räumen ein Chaos angerichtet. Schränke und Schubladen seien durchwühlt worden und Wände, Möbel, Bilder und Elektrogeräte mit roter Farbe besprüht worden. Geklaut hätten die Täter eine Kassette mit 3500 Euro Bargeld und einer Kette aus Weißgold.

Rund drei Monate später hatte die in Kenntnis gesetzte Versicherung einen Betrag von rund 88.000 Euro an Schadensregulierung an den Hauseigentümer ausbezahlt. Damit war der Fall zunächst erledigt. Im Juli 2018 folgte dann die nächste Einbruchsanzeige. Wieder sei die Terrassentür aufgehebelt und wieder sei rote Lackfarbe versprüht worden. „Bewusst wahrheitswidrig“, so die Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte auch angegeben, ihm sei abermals Bargeld aus der Kassette gestohlen worden.

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Hakenkreuz-Vorfall spielte Rolle beim Verfahren

Im zweiten Fall hatte eine andere Versicherungsgesellschaft sogar rund 123.000 Euro an den Hausbesitzer ausbezahlt. Dann der dritte Fall aus dem März 2019. Wieder hätten Vandalen ihn heimgesucht, hatte der Angeklagte angezeigt. Neben der roten Farbe, die erneut an Wände, Möbel und teure Technik geschmiert worden sei, hätten die Täter diesmal auch stinkende Buttersäure im Haus und am Auto verteilt. Der erneute Schaden belief sich laut Gutachten auf rund 100.000 Euro.

Ausbezahlt wurde die Summe im letzten Fall nicht, nachdem ein Polizist vom Staatsschutz Zweifel an der Echtheit des Einbruchs gekommen waren. Im Raum stand zunächst ein möglicher Angriff der antifaschistischen Szene. Dies sei ihm schlüssig vorgekommen, so der Polizist, da der Hausbesitzer vor Jahren das Bild einer Frau am Strand mit einem Hakenkreuz aus Sonnencreme auf dem Rücken bei Facebook geteilt hatte. Das habe er damals lustig gefunden, inzwischen aber nicht mehr. Kölner Medien hatten über den Vorfall berichtet.

Hausbesitzer soll Verdacht auf Antifa-Szene gelenkt haben

Für einen „Hausbesuch“ zur Einschüchterung sprach zunächst auch, dass die „Einbrecher“ den Schriftzug „AKKU“ hinterlassen hatten, was für Antifaschistische Koordination Köln und Umland stand. Allerdings hatte sich die Gruppierung bereits im Jahr 2018 aufgelöst, also vor dem angeblichen Besuch beim Angeklagten.

In der Folgezeit kam es zu einer Hausdurchsuchung. Und hier fanden die Ermittler auf dem Grundstück eine Flasche mit Buttersäure und sieben Dosen mit rotem Sprühlack. Die Vorsitzende Richterin verurteilte den 59-Jährigen für den dritten Fall aufgrund der starken Indizien zu einer Strafe von sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung.

Köln: Angeklagter hatte im Verfahren geschwiegen

Der Angeklagte selbst hatte im Verfahren geschwiegen, im dritten Fall hatte ihm dessen Lebensgefährtin eigentlich ein Alibi gegeben – man sei mit dem Hund Gassi gewesen. Das Gesamtbild überzeugte aber die Richterin.

Dazu gehörte, dass im dritten Fall nur noch Dinge beschmiert worden seien, für die die Versicherung in den ersten beiden Fällen auch bezahlt hätten. Reguliert wurden Schäden im Haus, nicht aber etwa die Beschmierung des Swimmingpools. Der blieb im dritten Fall unberührt.

Freigesprochen wurde der frühere Karnevalist für die Fälle, in denen er insgesamt mehr als 200.000 Euro bekommen hatte. Hier reichten die Indizien nicht aus, das Geld kann der Mann also behalten. Verteidiger Marco Heymann und ein Kollege hatten Freispruch für alle drei Fälle beantragt.