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Banküberfall in KölnPolizist berichtet von Bluff am Telefon – Tatverdächtiger nach 20 Jahren ermittelt

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte zwischen den Verteidigern Björn Huppertz und Tamara Pütz in Saal B des Kölner Landgerichts.

Der Angeklagte zwischen den Verteidigern Björn Huppertz und Tamara Pütz in Saal B des Kölner Landgerichts.

Zwei Überfälle am Chlodwigplatz beschäftigen derzeit die Richter am Landgericht.

Mit einem regelrechten Bluff hat ein Kölner Kriminalbeamter womöglich einen Bankräuber überführt – und das etwa 20 Jahre nach dem Überfall. Das berichtete der Polizist am Montag beim laufenden Strafprozess im Landgericht. Ins Visier der Fahnder war der heute 58-jährige Angeklagte, der die Tat über Anwalt Björn Huppertz bestreitet, aber zunächst durch einen Fingerabdruck-Treffer geraten.

Köln: Bankräuber ließ gelbe Sporttasche zurück

Mit einem Trommelrevolver hatte der maskierte Räuber im Dezember 2001 die Commerzbank am Chlodwigplatz gestürmt und die Kassiererin bedroht. 5000 D-Mark ließ der Täter sich aushändigen, dann irritierte ihn eine Kundin. Als diese die Bankfiliale verließ, lief der Räuber hinterher und vergaß seine mitgebrachte Sporttasche. Eine Bankmitarbeiterin verriegelte geistesgegenwärtig die Tür.

In der gelben Tasche mit „Kodak“-Werbung fanden die Ermittler später eine Saftflasche, von der sie Fingerabdrücke nehmen konnten. Kurz vor einer drohenden Verjährung des Falles untersuchte die Polizei zwei Jahrzehnte später noch einmal die Spuren. Da der Beschuldigte nochmal auffällig geworden war, ergab sich diesmal tatsächlich ein Treffer in der Datenbank des Landeskriminalamtes.

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Köln: Polizist lockt Tatverdächtigen in eine Falle

Nun hatte der ermittelnde Beamte den Namen des Verdächtigen. Und er wandte einen Trick an, um den Verdacht zu erhärten. So berichtete der Polizist im Zeugenstand, zunächst einen Bekannten des Angeklagten angerufen zu haben. Er habe keine Nummer des 58-Jährigen, müsse ihn aber bezüglich einer gelben Tasche etwas fragen. „Ich bitte um Rückruf“, das solle der Mann ausrichten.

Es war eine Falle, denn es lief längst eine Telefonüberwachung. Wie vom Polizisten erhofft, rief der Bekannte kurz darauf den Tatverdächtigen an und konfrontierte ihn. Der Angeklagte habe gesagt: „Das ist doch die Tasche, die wir damals in der Bank zurückgelassen haben.“ Die Mehrzahl „wir“ erklärte der Polizist mit einer mehrdeutigen Übersetzung. Das Gespräch wurde auf Persisch geführt.

Köln: Weiterer Bankraub wird Angeklagtem zugeordnet

Die Ermittler untersuchten noch einen weiteren ungeklärten Bankraub, diesmal aus dem Juli 2001. Auch hier hatte der Räuber versehentlich eine Tasche zurückgelassen. Mit neuen Methoden zur DNA-Untersuchung konnte abermals der Angeklagte als Spurenleger identifiziert werden. Wie im Prozess bekannt wurde, wurde seitdem schon mehrfach gegen ihn ermittelt, etwa wegen Drogendelikten.

Verteidiger Huppertz erklärte, dass es laut Akten an einer Tasche aber noch weitere DNA-Spuren gegeben habe, die nicht dem Angeklagten zugeordnet wurden. Der Anwalt deutete an, dass sein Mandant nicht allein deshalb als Räuber überführt werden könne, weil er die Gegenstände womöglich irgendwann mal genutzt oder berührt habe. Ein Urteil in dem Fall soll im April fallen.