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Prozess in KölnVerfahren um gefälschten Pass wäre fast eingestellt worden

Lesezeit 2 Minuten
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Das Landgericht in Köln

  1. George T. muss sich vor dem Kölner Amtsgericht dafür verantworten, einen gefälschten Ausweis beschafft zu haben.
  2. Im Vorfeld ging es um eine Freiheitsstrafe – und eine ausstehende Geldforderung.
  3. Nun überzeugte sein Verteidiger den Kölner Richter von einer Version, die die Fälschung erklären sollte. Zu einer Einstellung des Verfahrens kam es trotzdem nicht.

Köln – Die Verhandlung gegen Georges T., der sich vor dem Kölner Amtsgericht dafür verantworten musste, sich einen gefälschten Ausweis beschafft zu haben, schien günstig für ihn auszugehen – mit einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Doch im letzten Moment wendete sich das Blatt.

Am 18. Juni des vorigen Jahres war der heute 34-Jährige in einem Fernbus unterwegs von Zürich nach Köln. An der deusch-schweizerischen Grenze bei Weil am Rhein stellten Beamte bei der Passkontrolle fest, dass er noch eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hatte als Ersatz dafür, dass eine Geldstrafe nicht bezahlt war.

Zu Besuch in Paris

Außerdem fanden sie bei ihm eine gefälschte belgische Identitätskarte, auf deren Foto allerdings ein anderer schwarzer Mann zu sehen war. Von Lörrach aus wurde Georges K. daraufhin in die JVA Wuppertal-Vohwinkel gebracht, wo er die offene Strafe absitzen musste. Zum Anklagevorwurf trug sein Verteidiger am Montag folgende Geschichte vor: Georges K., der in Köln in der Abfallentsorgungs und -verwertungsbranche arbeitet, hat vor, Sänger zu werden.

Im Juni 2019 war er zu Besuch bei einem Cousin in Paris. Über ihn lernte er einen anderen Mann kennen, mit dem er eines Abends durch die Clubs der französischen Hauptstadt zog. Der Mann trug eine sehr enge Röhrenjeans; deshalb störten ihn Dinge, die er in die Hosentasche gesteckt hatte, darunter Schlüssel und jener Ausweis.

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Er gab sie Georges T. zur Aufbewahrung. Ohne daran gedacht zu haben, die Gegenstände zurückzugeben, reiste der Angeklagte am nächsten Tag für eine Studioaufnahme seines Gesangs nach Zürich. Auf dem Rückweg aus der Schweiz kam die folgenschwere Kontrolle an der Grenze zu Deutschland. Soweit die Erklärung des Verteidigers. Georges T. beteuerte, er habe nicht geahnt, dass das Identitätsdokument, das er neben seinem eigenen Ausweis im Gepäck hatte, eine Fälschung war.

Eine glaubhafte Geschichte

Die Geschichte schien glaubhaft. Deswegen war der Amtsrichter bereit, das Verfahren einzustellen statt weiter nachzuforschen und eventuell Zeugen zu laden. Die Staatsanwältin stimmte dem Vorschlag zu. Doch die Forderung des Verteidigers nach Erstattung der Auslagen fand sie überzogen. Als der Anwalt energisch darauf beharrte, stellte sie sich erst recht quer.

Im Handumdrehen waren die Fronten so verhärtet, dass eine Verfahrenseinstellung nicht mehr möglich war. Nun muss von Amts wegen ein neuer Termin festgesetzt werden, an dem die Sache näher aufgeklärt werden soll.