Köln – Die Stadt Köln hat jetzt im Gespräch mit den E-Scooter-Verleihern eine klare Regelung für das Abstellen von E-Scootern getroffen. Danach wird künftig das Beenden der Ausleihzeit für einen Elektro-Scooter innerhalb der linksrheinischen Fußgängerzone und am linksrheinischen Innenstadt-Rheinufer nicht mehr möglich sein. Über eine Software-Anwendung nimmt der Elektro-Scooter, wenn er an einem falschen Standort steht, die Beendigung nicht an.
Für den Tag des Karnevalsbeginn am 11. November plant die Stadtverwaltung die Abstellmöglichkeiten für Elektroroller einzuschränken. Das teilte Christian Leitow vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik den Bezirksvertretern der Innenstadt mit. In Absprache mit den Anbietern sollen die für die Ausleihe nötigen Apps so modifiziert werden, dass die Rückgabe in bestimmten Zonen unmöglich ist. Offensichtlich soll damit verhindert werden, dass abgestellte Roller den Raum für die Feiernden, etwa auf den Straßen des Kwartier Latäng, zusätzlich verengen. Während der Gamescom sei ein ähnliches Vorgehen rings um die Messe in Deutz bereits erfolgreich angewandt worden, so Leitow.
Knapp 4000 E-Scooter im Stadtgebiet
Die Bezirksvertreter ließen sich in ihrer jüngsten Sitzung die aktuelle Lage auf den Straßen schildern. „Die E-Scooter sind in den Augen vieler Nutzer ein freizeitorientiertes Spielgerät. Für uns sind das Kraftfahrzeuge“, erläuterte Martin Gross, Leiter der Verkehrsdirektion der Kölner Polizei, zunächst. Die Diskrepanz belegte er mit Zahlen: 64 Verletzte seit Mitte Juni, 116 Alkoholfahrten, davon 60, die aufgrund der Promillewerte als Straftat gewertet werden, „viele Führerscheine, die bei uns geblieben sind“, und ein enormes Dunkelfeld, das mindestens noch einmal so groß wie die Zahl der erfassten Verstöße sein dürfte. Er geht davon aus, dass noch mehr der bis zu 20 Stundenkilometer schnellen Elektroroller von den Verleihern aufgestellt werden. Derzeit sind es knapp 4000. Eine fünfstellige Zahl hielten die Experten für möglich.
Das könnte Sie auch interessieren:
Die Innenstadt sei besonders betroffen. Darin waren sich die Politiker einig. „Wir haben massenhaft Beschwerden von Bürgern“, sagte Ulrich Höver, Leiter des Bürgeramtes Innenstadt. Die Politiker fragten nach Beschränkungen, die durchsetzbar seien. „Wir wollen den Status Quo nicht akzeptieren“, sagte Tim Cremer, SPD. Claus Vinçon von den Grünen kritisierte, dass die Verleiher sich mit ihrem Beitrag zur Verkehrswende brüsten würden. „Die wollen Geld verdienen. Deshalb haben wir die Roller in der Innenstadt und nicht in Chorweiler, wo sie Autofahrten ersetzen könnten“, sagte er. Er regte an, die Roller ab 22 Uhr für die Innenstadt zu sperren. Technisch sei das ohne weiteres möglich. Die CDU trieb die Sorge um das Stadtbild um.
Nicht zu zweit, nicht betrunken, nicht auf dem Gehweg
Polizist Gross verwies auf die fehlende Kenntnis der rechtlichen Vorgaben. Die Verordnung der Bundesregierung zur Nutzung von „Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ sei schwer verständlich. Die Polizei hat deshalb Faltblätter drucken lassen, die mit eindeutigen Symbolen die wichtigsten Regeln erläutern: nicht zu zweit, nicht betrunken fahren, kein Marihuana konsumieren, die Straße benutzen. Er lobte außerdem die Verleihfirmen, die grundsätzlich zugänglich seien.
„Wir sind fast täglich mit den Verleihern im Kontakt“, sagte auch Christian Leitow. Grundsätzlich sei für den Verleih der Roller keine Erlaubnis der Kommune nötig. Die Vereinbarung mit den Anbietern seien freiwillig. Die städtischen Kontrolleure beginnen demnächst, Strafzettel für solche Roller auszustellen, die vor Zebrastreifen, Ladezonen, auf engen Gehwegen abgestellt werden oder anderweitig eine Gefahr darstellen. 15 Euro werde die Strafe zunächst betragen.