Schuss in Köln-PorzVerteidiger äußert sich im Fall des Ex-CDU-Politikers Bähner
Köln – Man nennt ihn den Islamisten-Anwalt. Und in der Rolle gefällt sich der Bonner Mutlu Günal auch. Mit Inbrunst, so kann man es sagen, verteidigte er die Hassprediger Ibrahim Abou-Nagie und Sven Lau vor Gericht, vertrat Mitglieder der Terror-Organisationen Islamischer Staat oder Al-Shabaab. Doch sein neuester Mandant fällt aus der Rolle: Hans-Josef Bähner, ehemaliger Kölner CDU-Politiker. Bähner werden gefährliche Körperverletzung und rassistische Äußerungen vorgeworfen, nachdem er an seiner Wohnanschrift in Porz auf einen jungen Mann geschossen haben soll. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ äußert sich Bähners kontroverser Verteidiger erstmals zu dem Sachverhalt.
Verteidiger geht von einem Freispruch aus
Dass nun ein in der Islamisten-Szene begehrter Verteidiger den ehemaligen CDU-Politiker vertrete, kommentiert Günal in seiner äußerst selbstsicher wirkenden Art so: „Herr Bähner wollte einen erfolgreichen, kompromisslosen und selbstbewussten Rechtsanwalt.“ Und dementsprechend formuliert er sein Ziel im anstehenden Strafprozess vor dem Landgericht.
„Ich gehe von einem Freispruch aus“, sagt Günal und fügt an: „Viele Menschen werden sich bei Herrn Bähner noch entschuldigen müssen.“ Günal kritisiert mutmaßliche Vorverurteilungen in dem Fall, etwa vom Bündnis „Tatort Porz – Keine Ruhe nach dem Schuss“, das auch für den Prozessauftakt eine große Demonstration vor dem Kölner Landgericht geplant hat. Auch sollen sich Leute wie der CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak „einfach raushalten, wenn sie von der Akte keine Ahnung haben.“ Ziemak hatte den Namen Bähners mit einer Twitter-Nachricht im Internet öffentlich gemacht.
Bähner drohen bis zu zehn Jahre Haft
Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft dem damaligen Porzer Bezirksvertreter Bähner vor allem gefährliche Körperverletzung vor, allein dieser Tatbestand kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Dazu kommen laut Anklage unerlaubter Waffenbesitz und Beleidigung vor. Der damals 72-jährige Bähner soll in der Nacht auf den 30. Dezember 2019 vor seinem Haus am Porzer Rheinufer auf den Nebenkläger geschossen haben, nachdem dieser mit drei Freunden am Tatort gefeiert habe.
Die Gruppe junger Männer soll vor Bähners Haus Musik gehört, Alkohol getrunken und sich lautstark unterhalten haben, wovon Bähner sich gestört gefühlt haben soll. Daraufhin habe der Senior mit einer Pistole bewaffnet seinen Garten betreten, um sich zu beschweren. Bähner habe die Männer laut Staatsanwaltschaft rassistisch beleidigt, nachdem er erkannt habe, dass diese einen Migrationshintergrund haben. Begriffe wie „Drecksausländer“ sollen gefallen sein. Der Grund, dass die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft den Fall übernommen hat.
Politisches Mandat der CDU abgegeben
Aus dem Wortgefecht heraus soll Bähner schließlich mit einer Pistole des Kalibers 7,65 Millimeter geschossen und einen der Männer getroffen haben. Das damals 20-jährige Opfer trug eine schwere Schulterverletzung davon. Bähner ist Sportschütze, soll aber für die Tatwaffe keinen Waffenschein gehabt haben. Zur Tatzeit soll er betrunken gewesen sein. Bei einer Durchsuchung sollen Polizisten insgesamt fünf scharfe Schusswaffen sichergestellt haben.
Das könnte Sie auch interessieren:
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte Bähner sich politisch zurückgezogen. In einer Stellungnahme sprach er von einer „rechtsstaatlichen Hatz“ auf ihn und seine Frau. Nur „schweren Herzens“ gebe er sein Mandat ab. Seine Hoffnung sei es gewesen, „durch den Rückzug aus der Tagespolitik bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe Vorverurteilungen eindämmen zu können“. Bähner sprach von Drohanrufen, seine Frau sei auf der Straße beschimpft worden.
Prozess wurde wegen Corona-Pandemie verschoben
Eigentlich hätte Hans-Josef Bähner längst auf der Anklagebank sitzen müssen, der Prozess vor der 14. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts sollte am 3. März starten und war auf fünf Verhandlungstage festgesetzt. Da Bähner aber aufgrund seines Alters zur Corona-Risikogruppe zählte, stimmte Richter Ralph Ernst einer Verschiebung zu.
„Ich hoffe, dass der Prozess noch in diesem Jahr beginnt“, sagt Rechtsanwältin Edith Lunnebach. Sie vertritt das mutmaßliche Opfer in der Nebenklage. Denn klar ist: Je länger sich der Fall hinzieht, desto besser kann sich das aufgrund einer möglichen überlangen Verfahrensdauer auf den Beschuldigten auswirken. Nämlich strafmildernd, sollte es entgegen den Plänen des Verteidigers doch zu einer Verurteilung kommen.