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KindesmissbrauchVorbestrafter Kölner mit Spenderherz bekommt wieder Bewährung

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Der Verurteilte (47) nach dem Prozess im Kölner Amtsgericht. Er bleibt auf freiem Fuß.

Köln – Ob er denn auch mal an das Leid der Kinder gedacht hätte, fragte Richterin Andrea Fuchs am Freitag im Amtsgericht den Angeklagten, der zunächst ausschweifend über seinen Gesundheitszustand berichtet hatte und wie schlecht es ihm nach einer Herztransplantation ginge. Er habe sich isoliert gefühlt, sich in die Welt des Internet geflüchtet. Und sei dort auf Kinderpornographie gestoßen.

Angeklagter berichtet von Herztransplantation

Viele Monate habe er im Krankenhaus gelegen, „mein linker Herzmuskel war kaputt“, berichtete der 47-Jährige in Saal 29 des Kölner Justizgebäudes. Im Herzzentrum Bad Oeynhausen habe er im Jahr 2007 ein neues Organ bekommen. Das sei zunächst abgestoßen worden. Sogar seine Darmmotorik habe ausgesetzt. „Wir brauchen jetzt nicht jedes Detail“, sagte Richterin Fuchs und winkte ab.

Im aktuellen Fall hatte der Angeklagte kinder- und jugendpornographische Fotos und Videos über die Messenger-Dienste von Facebook und Whatsapp verbreitet. Nach einer Wohnungsdurchsuchung in Humboldt-Gremberg fanden Ermittler mehr als 150 weitere Dateien auf dem Handy des Beschuldigten. Über seinen Verteidiger Lars Leininger räumte der 47-Jährige die Vorwürfe ein.

Täter bereits einschlägig vorbestraft

„Wir wissen, dass ihm das Wasser bis zum Hals steht“, so Leininger. Denn der Angeklagte brachte eine einschlägige Vorstrafe mit. So hatte er sich vor wenigen Jahren bei Facebook als 16-Jähriger ausgegeben und ein 13-jähriges Mädchen erpresst, ihm pornographische Bilder zu schicken. Dafür hatte er von der damaligen Richterin Katharina Potthoff ein Jahr Haft auf Bewährung erhalten.

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Unter laufender Bewährung hatte der Angeklagte weiter gemacht. Richterin Fuchs hob auch einen Chat hervor. Hier hatte der Angeklagte mit einem Gleichgesinnten schreckliche Fantasien über Entführung, Vergewaltigung und Ermordung von Kindern ausgetauscht. „Da kann einem angst und bange werden, aber das würde er real natürlich niemals machen“, meinte Anwalt Leininger dazu.

Staatsanwalt wollte Haftstrafe ohne Bewährung

„Er stand mitten im Leben und hat sich nach der Transplantation nicht mehr an die Öffentlichkeit getraut“, trug der Verteidiger vor. Man wolle aber nicht auf die Tränendrüse drücken. Der Mandant sei willig, eine Therapie zu machen. Im Plädoyer forderte Leininger abermals eine Bewährungsstrafe. Auch, weil der Mandant eine Inhaftierung womöglich gesundheitlich nicht überstehen würde.

Richterin Fuchs verhängte am Ende anderthalb Jahre Gefängnis. Mit Bewährung, entgegen des Antrags des Staatsanwalts. Als Auflage setzte Fuchs die Durchführung der Therapie fest. Das sei für sie die sicherste Variante, damit der 47-Jährige in Zukunft straffrei bleibe. Während Anwalt Leininger das Urteil akzeptierte, behielt sich der Staatsanwalt vor, dagegen in Berufung zu gehen.