Prozess in KölnWarum fünf Diebstähle nicht als „Raub“ gewertet werden können
Köln – Wenn jemand bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt wird und „gegen eine Person Gewalt verübt“ oder ihr diese androht, um die Beute zu behalten, „ist gleich einem Räuber zu bestrafen“. So steht es im Strafgesetzbuch. Weil die Staatsanwaltschaft annahm, Sohrab T. sei bei einer Tat räuberisch vorgegangen, musste er sich am Donnerstag vor einem Schöffengericht verantworten und nicht vor einem Einzelrichter des Amtsgerichts.
Doch das „Räuberische“ war ihm nicht nachzuweisen. Wegen fünffachen gewerbsmäßigen Diebstahls, versuchter Körperverletzung, versuchter Nötigung und Beleidigung wurde der 28-jährige Iraner, der seit dem 23. Januar in Untersuchungshaft gesessen hatte, zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er will in Köln bleiben, obwohl er hier keinen festen Wohnsitz hat.
Tat in den Köln-Arkaden als räuberischer Diebstahl angeklagt
Bis auf räuberischen Aspekt hatte er ein Geständnis abgelegt. Im November 2019 ließ Sohrab T. (Name geändert) in einem Warenhaus in Braunsfeld mit einem Komplizen sechs Flaschen Wodka mitgehen. Weitere Taten folgten im Januar. Ebenfalls mit einem Mittäter stahl er in einem Textilgeschäft in der Schildergasse eine Jogginghose und einen Pullover. In einem Supermarkt in den Köln-Arkaden in Kalk wurde er gestoppt, als er sieben Flaschen Alkohol entwenden wollte. Dagegen gelang der Diebstahl von elf Flaschen Whiskey in einem Supermarkt am Eigelstein.
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Als räuberischer Diebstahl angeklagt war eine weitere Tat in den Köln-Arkaden: Sohrab T. steckte zehn Flaschen Parfüm ein und passierte ohne zu zahlen den Kassenbereich. Drei Männer verfolgten ihn ins Parkhaus und stellten ihn; einer brachte ihn zu Boden und setzte sich auf ihn. Sohrab T. versuchte, ihn zu treten und zu kratzen, und beleidigte ihn. Sein Verteidiger sagte, er habe bloß entkommen wollen und sich nicht so verhalten, um im Besitz des Diebesguts zu bleiben. Der Mann, der ihn fixiert hatte, bestätigte im Zeugenstand, Sohrab T. habe angeboten, die Flaschen herauszugeben, wenn man ihn nur laufen lasse. Deshalb sah das Gericht vom Vorwurf des räuberischen Vorgehens ab.
Taten offenbar unter Suchtdruck begangen
Außerdem hielt es Sohrab T., der drogenabhängig ist, zugute, er habe die Taten offenbar unter Suchtdruck begangen. Im Gefängnis hat er Methadon als Ersatz für Heron und Kokain bekommen. Sein Anwalt sagte, der 28-Jährige werde sich mit seiner Hilfe beim Gesundheitsamt um die Aufnahme ins Methadonprogramm bemühen.
Der Angeklagte selber sagte, er wolle beim Sozialdienst Katholischer Männer um Obdach bitten. Zu den Bewährungsauflagen gehört, dass an einem ambulanten Substitutionsprogramm teilnimmt. „Besser wäre eine stationäre Therapie“, sagte der Vorsitzende Richter.