Kölner KriminalfallWas Handydaten über den Kopfschuss-Mord im Fiat Panda verraten
Köln – Die Dinge seien nicht immer so, wie sie auf den ersten Blick erschienen, hatte der Strafverteidiger Abdou Gabbar zu Beginn eines Mordprozesses etwas nebulös formuliert. Sein Mandant ist angeklagt, dessen Geliebte mit zwei Kopfschüssen in deren Fiat Panda regelrecht hingerichtet zu haben. Die Ermittler stützen sich bei der Anklage auch auf Handydaten – doch die werfen nun Fragen auf.
Spaziergänger fanden verbrannte Frauenleiche
Es war der Mittag des 18. Dezember 2020, als Spaziergänger an einem Feldweg in der rheinland-pfälzischen Gemeinde Ochtendung eine verbrannte Frauenleiche entdeckt hatten, dort abgelegt in der Nacht. Als die Identität geklärt war, fiel der Verdacht schnell auf den Liebhaber Mehmet B., einen zweifachen Familienvater aus Ossendorf. In seinem Keller stießen die Ermittler auf die Tatwaffe.
In der Anklage heißt es, Mehmet B. sei bei einer gemeinsamen Autofahrt ausgestiegen und habe seine durch das Radio abgelenkte Geliebte durch die Beifahrerseite erschossen. Und danach mit einem Bekannten die Leiche weggeschafft. Die Tat, darauf legte sich die Staatsanwaltschaft fest, müsse sich am 17. Dezember in der Zeit etwa zwischen 20.50 und 21.45 Uhr abgespielt haben.
Ermittler werteten die Handydaten aus
Auf ihrem Handy war das spätere Tatopfer bereits ab mittags nicht mehr zu erreichen. Tatrelevant ist das aber nicht. So hatte die 31-jährige Bulgarin am Nachmittag in einem Niehler Hotel noch Pasta gegessen, die der Angeklagte zuvor bei einem Lieferdienst besorgt hatte. Bei der Obduktion sollen Nudelreste im Magen des Todesopfers festgestellt worden sein.
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Auch soll die Mutter der Getöteten noch gegen 20.05 Uhr mit ihrer Tochter gesprochen haben – über das Handy des Beschuldigten. Vierzig Minuten später soll der Ossendorfer die Mutter dann weggedrückt haben. Die Verteidigung sieht aber Anhaltspunkte, dass es das Opfer selbst war, das das Handy bedient habe. Das lege eine Zeugenaussage nahe, die die Ermittler nicht berücksichtigt hätten.
Zeuge könnte Tatopfer noch spät gesehen haben
Der Zeuge, ein weiterer Hotelgast, will am mutmaßlichen Tatabend eine Frau beobachtet haben, womöglich das Tatopfer, mutmaßlich habe sie ein Handy bedient. Da der Elektriker nachweislich bis 20.30 Uhr gearbeitet, zunächst sein Hotelzimmer und dann noch einen asiatischen Imbiss aufgesucht haben soll, könnte die angeklagte Tat sich auch zu einem späteren Zeitpunkt ereignet haben.
Die Handydaten zeigen indes nicht, dass der Angeklagte sich in der Nacht auch in Rheinland-Pfalz befunden habe. „Entweder er hatte das Handy aus oder er war nicht da“, berichtete am Donnerstag eine Polizistin zur Funkzellenauswertung.
Verteidiger Abdou Gabbar hält offensichtlich auch den Bekannten des Angeklagten als Täter für möglich, so sprach der Anwalt beim Prozess am Donnerstag ein Video aus der Tatnacht von einer Tankstelle in der Nähe des Leichenfundorts an, das dieser gedreht haben soll. Der Zeuge hatte die Aussage verweigert, doch auch der Angeklagte schweigt bisher. Der Prozess wird fortgesetzt.