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Ehemann erstochenKölnerin sperrt nach Haftentlassung traumatisierte Tochter ein

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Die Angeklagte beim Prozess in Saal 9 des Kölner Amtsgerichts.

Köln – Er sei faul gewesen, habe nie den Müll raus gebracht, sagte Rosemarie L. (67) über ihren verstorbenen Ehemann Dieter – den sie mit einem Messerstich ins Herz getötet hatte. Fast acht Jahre saß die Kölnerin dafür im Gefängnis. Am Donnerstag stand die Seniorin wieder vor Gericht. Sie soll nach ihrer Haftentlassung ihre geistig behinderte Tochter eingesperrt haben.

Tochter und Freund in Kölner Wohnung eingesperrt

Freiheitsberaubung warf die Staatsanwaltschaft der Angeklagten in Saal 9 des Kölner Amtsgerichts vor. Im Februar vergangenen Jahres habe sie die Tochter und deren Freund in ihrer Wohnung in Bilderstöckchen empfangen und die Tür von innen verriegelt, als diese nach Hause gehen wollten. „Sie wurden gegen ihren Willen festgehalten“, heißt es in der Anklageschrift.

Die Tochter (30) schilderte Todesängste, nachdem die Mutter geäußert habe, der Freund erinnere sie an ihren Ehemann. „Meine Mutter hat die Nerven verloren, ist auf meinen Lebensgefährten losgegangen“, sagte die Tochter. „Ich war geschockt, denn das hat sie mit meinem Vater auch gemacht.“ Bis heute plagten sie Schuldgefühle, die Tötung ihres Vaters nicht verhindert zu haben.

Kölner Anwältin: „Die schlimmsten Erinnerungen geweckt“

Bei seiner Vernehmung sprach der Lebensgefährte von einem Zeitraum von fünf Tagen, in dem sie festgehalten wurden. Man sei aber zwischendurch zusammen im Supermarkt gewesen. Nebenklage-Anwältin Monika Müller-Laschet sprach von einem typischen Phänomen, dass die Opfer so unter Druck gesetzt worden seien, dass sie sich nicht mehr widersetzen konnten.

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„Der Vergleich mit dem Vater hat die schlimmsten Erinnerungen geweckt, dann braucht es nicht mehr viel, sie so in Schach zu halten“, sagte Müller-Laschet über ihre Mandanten. Die Zeit bei Rosemarie L. müssten die Geschädigten als Hölle empfunden haben. Es stehe sogar der Vorwurf im Raum, dass die Angeklagte ihre Tochter aufgehetzt haben soll, ihren Freund zu würgen.

Richterin verhängt Geldstrafe gegen Kölnerin

Zu den Tatvorwürfen äußerte sich die Angeklagte bei der Verhandlung auf Anraten ihrer Verteidigerin Monika Troll nicht, wohl aber über ihre Tochter. „Ich habe vier Kinder und sie schießt den Vogel ab, sie geht nicht arbeiten“, setzte die 67-Jährige an, bis ihre Anwältin sie stoppte. „Die Sache mit meinem Mann gehört hier nicht hin“, sagte die Angeklagte und wirkte wütend.

Das Urteil lautete auf 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 10 Euro). Richterin Sabine Armitage nahm dabei zugunsten der Angeklagten an, dass die Freiheitsberaubung nur etwa 24 Stunden angedauert habe. Strafschärfend sei, dass die Tat nur wenige Monate nach der Haftentlassung verübt wurde. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, das Urteil ist nicht rechtskräftig.