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Kölner Familie betroffenZwangsräumung einer Privatwohnung wegen Corona abgesagt

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Eigentlich sollte eine Privatwohnung in Köln-Mülheim geräumt werden.

Köln – Die für Dienstagvormittag angesetzte Zwangsräumung einer Privatwohnung an der Montanusstraße in Köln-Mülheim ist kurz vor der Vollstreckung noch ausgesetzt worden.

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Mieter David L. kann mit seiner Familie erst einmal in der Wohnung bleiben.

Der Mieter, David L., der mit seiner Partnerin sowie zwei minderjährigen Kindern seit etwas mehr als einem Jahr in der Wohnung lebt und nach eigenen Angaben drei Monatsmieten im Rückstand ist, muss die Räume einer kurzfristigen Mitteilung der zuständigen Gerichtsvollzieherin zufolge bis auf weiteres nicht verlassen.

Sein Vermieter hatte bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie geklagt – und Recht bekommen. „Ich bin arbeitslos geworden und konnte das Geld in dieser Zeit nicht aufbringen“, sagte der 45-Jährige dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, „wir sind froh, dass wir jetzt erst mal bleiben können.“ Zu dem vorab bekannt gewordenen Räumungstermin hatten sich rund ein Dutzend Unterstützer um Rainer Kippe von der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM) vor Ort versammelt.

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Geplante Zwangsräumung in der Montanusstraße in Köln-Mülheim.

Wohnungsamt der Stadt Köln sucht derzeit eine Ersatzbleibe

Mit derzeit gebotenem Sicherheitsabstand forderten sie vor dem Haus die generelle Aussetzung dieses sowie vergleichbarer Räumungsklagen. „Menschen in diesen Zeiten der Gefahr der Obdachlosigkeit auszusetzen, ist unverantwortlich“, sagte Kippe. L. zufolge sucht das Wohnungsamt der Stadt Köln derzeit eine Ersatzbleibe, damit zumindest die Frau und die Kinder eine Unterkunft haben. Ein entsprechendes Angebot würde die Lebensgemeinschaft annehmen. Laut Wolfgang Schorn, Sprecher beim Amtsgericht Köln, unterlägen dieser und ähnliche Fälle „grundsätzlich einer individuellen Prüfung“.

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Auch in Corona-Zeiten sei es zwar grundsätzlich theoretisch möglich, aber nicht praktikabel und darum wohl auch nicht zu erwarten, dass etwa für den Zuständigkeitsbereich Köln allgemeingültige Vorgaben in dem Zusammenhang erlassen würden. „Das würde den gesamten Betrieb lahmlegen“, sagte Schorn Die Gerichtsvollzieher seien aber natürlich angehalten, im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen. „Belange der Gesundheit sind dabei natürlich zentral mit zu berücksichtigen“, so Schorn.