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Sexuelle Belästigung an KarnevalZwei Männer vor Kölner Amtsgericht freigesprochen

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Das Justizzentrum in Köln

Köln – Wer hat zwei Frauen sexuell belästigt, als sie am Karnevalssonntag 2018 in einer Kneipe in der Südstadt feierten? Darum ging es in einem Prozess, der am Montag zwei Männern vor dem Amtsgericht gemacht wurde. Die Verhandlung war ein Beispiel dafür, wie schwierig es in einem solchen Fall ist, Täter dingfest zu machen. In der Gaststätte hatte Gedränge geherrscht, und im Abstand von zwei Jahren konnten die Frauen die Angeklagten nicht wiedererkennen.

Beschuldigt waren ein 27-Jähriger aus Berlin, der in der Fahrzeugmontage arbeitet, und ein 28-jähriger Kölner, der bei der Bundeswehr beschäftigt ist. An jenem Tag waren sie mit Kumpanen in der Kneipe eingekehrt. Der eine war als Häftling kostümiert, der andere als Soldat. Beiden warf die Staatsanwältin vor, sie hätten den Besucherinnen, als sie sich im Gewühl an ihnen vorbei drängten, zwischen die Beine gefasst. Der Ältere habe einer von ihnen zudem an den Hintern gefasst. Der Jüngere war auch der Beleidigung angeklagt: Als eine Frau ihn zur Rede stellte, sei er unter anderem mit dem Wort „Schlampe“ ausfallend geworden.

Zeugin konnte Männer nicht identifizieren

Die Männer erklärten mit Unterstützung ihrer Verteidiger, sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen. Es liege eine Verwechslung vor; dafür spreche, dass zunächst andere Kneipengäste als Täter gegolten hätten. Bei der Vernehmung der ersten Zeugin, einer 31-Jährigen, zeigte sich, dass eine Identifikation nicht möglich war. Damals hatte sie der Polizei die Männer vor allem anhand ihrer Kostüme beschrieben. An die Gesichter könne sie sich nicht erinnern; sie räumte ein, unter den Gästen habe es auch andere als Häftling verkleidete Männer gegeben.

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Nachdem sie den Barkeeper über den Vorfall informiert habe, sei ein Freund der Grapscher auf sie zugekommen und habe angeboten, bei einem Tequila die Sache „vergessen“ zu lassen: ein klarer Hinweis darauf, dass etwas Übles geschehen war.

Bei allem Verständnis für die Frauen sprach die Staatsanwältin von „erheblichen Zweifeln“ an der Schuld der Angeklagten. Der Richter sprach die beiden frei: „Der Tatnachweis war nicht zu führen.“