Kölner Brauereien in der KriseMarkt für Fassbier „zu fast 100 Prozent“ eingebrochen
- Nicht nur die Kneipen sind bislang noch geschlossen, auch die Brauerei-Branche leidet unter der Corona-Krise.
- Außerdem wirft die Reinigung von Kölsch-Gläsern neue Fragen auf.
- Wir haben uns mit unterschiedlichen Menschen unterhalten, die bei Kölner Brauereien arbeiten. Ein Lagebericht.
Köln – „Wir waren positiv gestimmt“, sagt Christian Kerner, Geschäftsführer der Kölner Brauerei-Verbandes, zur Erwartung der Brauer im Februar, dass nach einem „sehr ordentlichen“ Karnevalsgeschäft mit einem Umsatzplus von fünf Prozent das weitere Jahr Gutes bringen werde. Die Hoffnung hat sich zerschlagen. Der Markt für Fassbier sei zu „fast 100 Prozent“ eingebrochen, so Kerner.
Zum einen liegt dies daran, dass seit Mitte März und noch bis kommenden Montag in Köln Gaststätten und Kneipen geschlossen sind. Zum anderen hat es mit dem Ausfall von Großveranstaltungen zu tun, ob in der Lanxess-Arena, im Rhein-Energie-Stadion oder in der Messe. Der Absatz von Flaschenbier sei dagegen „leicht gestiegen“, sagt Kerner.
Der Absatz von Fassbier sei „gleich null“, bestätigt Dirk Heisterkamp, Marketing- und Vertriebsleiter bei Früh Kölsch. Insgesamt habe die Brauerei, die zu einem Drittel Fass- und zu zwei Dritteln Flaschenbier produziert, seit Schließung des Gastronomiebetriebs ein Minus von 20 bis 25 Prozent beim Verkauf hinnehmen müssen. Georg Schäfer, Geschäftsführer des Hauses Kölscher Brautradition, zu dem unter anderem Sion, Küppers und Gilden gehören, teilt auf Anfrage ebenfalls mit, das Geschäft mit Fassbier falle „nahezu vollständig aus - und werde sich „auch in naher Zukunft nicht auf dem gewohnten Niveau einpendeln“. Es nütze „wenig, sich über eine derzeit noch erfreuliche Entwicklung bei den Flaschenbierabsätzen im Handel oder bei den Lieferdiensten zu freuen, wenn ein anderer Absatzkanal gerade massiv leidet“.
Kölner Brauereien schwer getroffen
Wenn am kommenden Montag die Brauhäuser und Kneipen endlich wieder öffnen dürfen, stellt sich wegen der Hygienevorschriften in Zeiten der Corona-Pandemie die Frage, wie die Gläser zu spülen sind. Die Säuberung in einer Kaltspüle mit Bürste reicht laut Kerner nicht aus, die Rückstände in den Gläsern zu entfernen. Die großen Brauhäuser seien ohnehin mit Heißspülmaschinen ausgestattet. Was aber ist mit kleinen Gaststätten? Muss überhaupt heiß gespült werden? Wie Kerner weist Michael Busemann, Sprecher der Privatbrauerei Gaffel, auf ein Papier des Bundesinstituts für Risikobewertung hin.
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Danach wurde ein Übertragung des Coronavirus über Trinkgefäße in der Gastronomie bisher nicht nachgewiesen. In einer Labor-Studie habe sich gezeigt, dass eine „Behandlung mit einem handelsüblichen Spülmittel für fünf Minuten bei Raumtemperatur“ die Viren vollständig deaktiviert habe. Ideal sie eine Reinigung in einem Automaten bei 60 oder mehr Grad. Bei „manuellen Spülprozessen“ sollten mindestens 45 Grad warmes Wasser verwendet werden und ein Spülmittel. Bei der Verwendung von kälterem Wasser empfiehlt das Institut unter anderem, dass die Gläser länger im Becken bleiben, sorgfältig mechanisch gereinigt werden und anschließend trocknen.
Der Geschmack könnte nachlassen
„Wir werden unsere Gastronomiepartner unter anderem bei den Themen Qualitätssicherung und Bier- und Gläserpflege unterstützen“, sagt Georg Schäfer. Zum Beispiel habe man ein spezielles Schulungsvideo erstellt und biete Hygiene- und Reinigungssets an. Astrid Schmitz-DuMont, Geschäftsführerin der Sünner-Brauerei und des Sünner-Kellers, will mit dem Besitz der Gläserspülmaschine für das Brauhaus und den Biergarten in Kalk werben: „Wir werden das auf die Tafel schreiben und auf Facebook stellen.“
Zahlreiche Fässer liegen zurzeit ungenutzt in den Gaststätten. Kann denn Kölsch auch verderben? Mit Abweichungen je nach Hersteller betrage die Mindesthaltbarkeitsfrist bei Fassbier in der Regel vier Monate, bei Flaschenbier sechs Monate, sagt Kerner. Dies bedeute nicht, dass das Bier danach schlecht werde, sondern nur, dass „der Geschmack nachlassen“ könnte. Dirk Heisterkamp (Früh) formuliert es so: Innerhalb der Frist sei garantiert, dass das Kölsch „bei sachgerechter Lagerung den Geschmack hat, den es bei der Abfüllung hatte“. Verkauft werden dürfe es nach Ablauf der Frist jedenfalls nicht mehr.