„Habe Attest“Kölner Corona-Aktivistin trug keine Maske – Angriff auf Ordnungsamt?
Köln – Als Richterin Julia Schumacher im Amtsgericht die Personalien der Angeklagten aufnahm, stockte sie. „Mir fällt gerade auf, dass Sie keine Maske tragen“, sagte Schumacher und bat die Beschuldigte, eine aufzusetzen. „Ich habe eine medizinische Befreiung“, meinte die 48-Jährige. „Sind Sie denn geimpft?“, fragte die Richterin. „Nein, das ist ja keine Pflicht. Ich bin gesund.“
Ohne Maske in Fußgängerzone unterwegs
Auf Aufforderung der Richterin zeigte die Angeklagte ein Attest vor – der Ursprung, warum sie überhaupt auf der Anklagebank gelandet war. Vergangenen November hatten Mitarbeiter des Ordnungsamts die Arbeitssuchende kontrolliert. Sie war ohne Maske auf der Deutzer Freiheit unterwegs, ein scheinbarer Verstoß gegen die damals gültige Corona-Schutzverordnung.
Laut Staatsanwaltschaft sollte die Angeklagte ihren Personalausweis vorzeigen, den sie aber nicht dabei gehabt habe. Stattdessen habe sie sich auf ihr Attest zur Maskenbefreiung berufen und es als Handyfoto vorgezeigt. „Als die Angeklagte bemerkte, dass Ihre Daten notiert wurden, riss sie das Handy weg und lief los“, heißt es in der Anklageschrift. Danach eskalierte die Situation völlig.
Anklage spricht von versuchtem Kopfstoß
Einer der Kontrolleure packte die Angeklagte am Arm, woraufhin diese laut geschrien habe. „Sie wollte sich losreißen“, so die Staatsanwältin. Während die 48-Jährige fixiert worden sei, habe sie ihren Hinterkopf schwungvoll nach hinten bewegt und versucht, einen der Beamten zu treffen. Die Vorwürfe lauteten auf tätlichen Angriff auf Amtsträger und versuchte Körperverletzung.
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Die Angeklagte schilderte den Vorfall anders. Einer der Kontrolleure habe in ihrem Handy stöbern wollen, weshalb sie es an sich gerissen habe. Dann seien die städtischen Mitarbeiter regelrecht über sie hergefallen. „Sie haben mich mit meinem Schal und meiner Jacke gewürgt, ob absichtlich, weiß ich nicht“, sie habe kaum Luft bekommen.
Angeklagte ist Aktivistin gegen die Corona-Politik
Der Verteidiger der Angeklagten sagte, seine Mandantin habe ihre Personalien gar nicht herausgeben müssen, da sie gegen keinerlei Vorschriften verstoßen habe. Das hätte den Beamten nach dem Vorzeigen des Attestes auch klar sein müssen. Sie habe Asthma und sei deshalb von der Maskenpflicht befreit.
Die Angeklagte ist keine Unbekannte für die Behörden. Als Aktivistin gegen die Corona-Politik hatte sie zuletzt vor dem Amtsgericht eine Verwarnung erhalten, nachdem sie mit einem „Corona-Spaziergang“ gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hatte. Der Prozess wird fortgesetzt.