Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Verwarnung vom OrdnungsamtKölner hat Ärger wegen Feierabendbier

Lesezeit 4 Minuten

Der Künstler Kai Kahus in seiner Wohnung in Sürth: Von einem Alkoholverbot auf Spielplätzen wusste er nichts.

Köln – Es sollte ein gemütlicher Abend am Rhein werden. Ein oder zwei Stündchen bei schönem Wetter am Ufer in Sürth sitzen, den Arbeitstag beim Plausch mit einer Freundin ausklingen lassen, nichts Großes.

Aber aus dem geplanten Feierabendbier im Mai wurde nichts, stattdessen liefert sich ein 53-jähriger Kölner seither einen Schriftwechsel mit dem Ordnungsamt. Kai Kahus soll 35 Euro Verwarngeld zahlen. Der Vorwurf: Konsum von alkoholischen Getränken auf einem Spielplatz – Verbot nach Paragraf 25, Absatz 2, Buchstabe a) der Kölner Stadtordnung. Eine Ordnungswidrigkeit.

Es war schon dunkel – keine Kinder in Sicht

Kahus hat die Stadt gebeten, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Er habe von dem Verbot nichts gewusst, habe sich auch an dem Abend gleich bei den beiden Ordnungsdienstlern entschuldigt und angekündigt, woanders hinzugehen. Doch die Stadt zeigt sich unerbittlich. Die Bußgeldstelle hat den Künstler vorige Woche erneut aufgefordert, das Verwarngeld „unverzüglich“ zu zahlen. Andernfalls werde ein Bußgeld verhängt. Und das wird dann deutlich teurer.

Es war gegen 22 Uhr, als der gebürtige Afghane und deutsche Staatsbürger Kai Kahus sich an jenem lauen Mai-Abend mit seiner Bekannten zum Rhein aufmachte. Eigentlich wollten sie zur Nato-Rampe an der Rheinaustraße, doch da war schon eine laute Feier im Gange. Also setzten sich die beiden ein paar Meter weiter an einen gemauerten Tisch, der unter hohen Bäumen stand. Es war schon dunkel – keine Kinder in Sicht, wie Kahus betont.

Er und seine Begleiterin packten zwei Dosen Bier und zwei mitgebrachte Gläser aus. Sie hatten die Dosen gerade geöffnet und noch nicht daraus getrunken, als ihm plötzlich mit einer Taschenlampe ins Gesicht gestrahlt worden sei. Er habe zunächst an einen Überfall gedacht, erinnert sich Kahus. Er erkannte zwei dunkel gekleidete Personen – Jugendliche vielleicht von der nahen Feier auf der Rampe, die ihnen aufgelauert hatten.

Biertrinken auf einem Spielplatz ist verboten

Aber die beiden Männer stellten sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor. „Sie fragten uns, was wir da trinken und wollten unsere Ausweise sehen.“ Er habe das im allerersten Moment gar nicht ernst genommen, erinnert sich der 53-Jährige. Doch die Männer in Uniform waren nicht zu Späßen aufgelegt. Biertrinken auf einem Spielplatz sei verboten, belehrten sie die beiden Freunde und erteilten jedem eine Verwarnung von 35 Euro.

„Als gesetzestreuer Bürger und Vater einer minderjährigen Tochter wäre ich nie auf die Idee gekommen, hier ein Gesetz zu brechen“, sagt Kahus. Genau das hat er der Stadt Tage später auch in einem Brief geschrieben, mit dem er das Verwarngeld fristgemäß abwenden wollte. Zudem, schrieb er, kenne er jene Stelle unter den Bäumen, abseits der Spielgeräte, als Park, wo im Sommer viele Familien grillen, manche bringen auch kleine Bierfässer mit.

Die Ordnungskräfte aber blieben hart an jenem Abend. „Sie reagierten völlig trocken und sachlich und wollten, dass wir bezahlen, sie wollten keine Diskussion“, sagt Kahus. Sie hätten ihn und seine Bekannte auf ein Verbotsschild hingewiesen, das ein paar Meter entfernt im Dunkeln lag und den Konsum von Alkohol untersage.

Hinweisschild auf dem Spielplatz am Ufer in Sürth

Im Hellen betrachtet ist auf dem Schild neben einer Notrufnummer, einem durchgestrichenen Hund, einer durchgestrichenen Zigarette und einem durchgestrichenen Fahrradhelm auch eine zerbrochene Flasche zu erkennen, in der ein Strohhalm steckt. „In diesem Symbol erkenne ich auch mit viel Wohlwollen kein Verbot von Alkohol“, sagt Kahus, „eher interpretiere ich es als einen Appell, keinen Müll zu hinterlassen.“

Auch das teilte der 53-Jährige, der seit 14 Jahren in Köln lebt und unter dem Künstlernamen Kaikaoss surrealistische Motive malt, der Stadtverwaltung in seinem Widerspruchsschreiben mit. Das Amt für öffentliche Ordnung schickt vier Monate später eine Antwort – und pulverisiert seine Ausführungen mit einem einzigen Satz: „Ihre Einlassung kann Sie nicht entlasten.“ Kai Kahus ist enttäuscht. „Man ist noch nicht mal auf meine Argumente eingegangen.“ Er will es aber noch ein zweites Mal versuchen – und erneut Widerspruch einlegen.