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Eilantrag abgelehntStadt Köln muss AfD dieses Jahr keinen Raum für Karnevalsparty zur Verfügung stellen

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Das Historische Rathaus in Köln.

Das Historische Rathaus in Köln.

Muss die Stadt der AfD einen Raum im Rathaus geben? Dazu hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat laut einer Sprecherin einen Eilantrag der Kölner AfD-Ratsfraktion abgelehnt. Mit dem Eilantrag wollte die vierköpfige Fraktion demnach erreichen, dass die Stadtverwaltung ihr einen Raum im Historischen Rathaus für eine Karnevalsfeier an Weiberfastnacht zur Verfügung stellen muss.

AfD hat noch keine Entscheidung getroffen

Traditionell feiern SPD- und CDU-Fraktion an dem Tag jeweils ihre Partys im Rathaus. Ob die AfD Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen wird, konnte AfD-Fraktionschef Stephan Boyens am Dienstag nicht sagen.

Gegen die Ablehnung der Stadt hatte die AfD laut der Sprecherin am 10. Januar einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Das Gericht hatte am 17. Februar rechtliche Bedenken geäußert, ob die Ablehnung der Stadt ausreicht. Demnach hätte die Stadt die Zusage an SPD und CDU zurücknehmen können und eine Vergabe zwischen allen drei Fraktionen, also auch der AfD, vornehmen können.

Doch die Stadt begründete die Ablehnung danach erneut und ausführlicher. Stadtsprecher Alexander Vogel sagte: „Da alle für diesen Zweck verfügbaren Räume bereits seit mehreren Monaten an andere Fraktionen vergeben sind und die Vorbereitungen für diese Feiern bereits weit fortgeschritten sind (Kartenverkäufe, abgeschlossene Verträge), kommt die Überlassung eines Raumes an die AfD-Fraktion nicht in Betracht.“ Dem schloss sich das Gericht an.