Trotz Abluftreiniger gibt es erneute Beschwerden der Anwohner. Die Stadt versendet Ordnungsverfügungen zur Stilllegung der Holzkohlegrills.
Wegen GeruchsbelästigungStreit um die Holzkohlegrills in der Weidengasse geht weiter
Der jahrelange Streit um die Holzkohlegrills in fünf Restaurants der Weidengasse nimmt kein Ende. Der Bürgerverein Kölner Eigelstein kritisiert, das Umwelt- und Verbraucherschutzamt weigere sich „weiter, die Anwohner im Eigelsteinviertel vor den schädlichen Emissionen“ zu schützen. Der Verein hat jetzt den Rat der Stadt Köln und die Bezirksvertretung Innenstadt schriftlich um Unterstützung in der Angelegenheit gebeten.
Erneute Beschwerden trotz installierter Abluftreinigungsanalgen
Zur Vorgeschichte: Nachdem 2021 ein erstes Gutachten ergeben hatte, dass die Geruchsbelästigung, die vom Rauch aus den Schornsteinen der Lokale ausgeht, über den zulässigen Werten lag, erklärten sich die Betreiber der Grillrestaurants bereit, freiwillig Abluftreinigungsanlagen zu installieren. Im Winter 2022/23 wurden die Filteranlagen montiert. Den Gastronomen sei vorgeschrieben worden, Anlagen einbauen zu lassen, die „auf dem Stand der Technik“ seien, hatte eine Vertreterin des Umweltamtes der Bezirksvertretung Innenstadt im Oktober 2022 mitgeteilt. Der ausgewählte Hersteller verspreche, seine Geräte würden die Emission um 95 Prozent verringern.
Doch im Frühsommer 2023 wurden erneut Beschwerden über Gerüche laut. Das veranlasste die Stadt, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Heraus kam, dass die installierten Anlagen nicht geeignet sind, die Gerüche in der Weidengasse auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu reduzieren. Am 13. März dieses Jahres wurden die Ergebnisse den Betreibern und dem Bürgerverein präsentiert. Als Konsequenz habe man die Betreiber schriftlich angehört, teilt die Stadt auf Anfrage mit, und es sei ihnen angedroht worden, die Grills stillzulegen. Ein Betreiber reichte Klage gegen die Stadt ein. „Wir haben hier freiwillig für 30.000 Euro eine Filteranlage eingebaut“, eine Anlage, die von der Stadt nach Vorlage verschiedener Vorschläge gebilligt worden sei, äußerte er sich im April zu dem Vorgang.
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EIn Anwohner klagt privat gegen einen der Gastronomen
Auf der anderen Seite hat nun ein Anwohner privat gegen einen der Gastronomen geklagt. Unterstützt werde der Kläger von mehr als 50 weiteren Anwohnern und dem Bürgerverein Kölner Eigelstein, schreibt Burkhard Wennemar, Vorsitzender des Vereins. Wennemar macht geltend, das Umweltamt hätte nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens und dem anschließenden Anhörungsverfahren bereits Mitte April die Holzkohlegrills stilllegen müssen.
„Die entsprechende Anordnung ist nach unserer Erkenntnis bis heute nicht erfolgt, wir beobachten zumindest keine Verringerung der Emissionen. Wie der Stand genau ist, wissen wir nicht, das Umweltamt hat seit dem 13. März den Kontakt mit dem Bürgerverein eingestellt,“ so Wennemar. Die Stadt teilt mit, die Betreiber hätten im Rahmen des vorgeschriebenen Verfahrens Stellungnahmen abgegeben, die vom Umweltamt geprüft worden seien. Nun habe die Stadt Ordnungsverfügungen zur Stilllegung der Holzkohlegrills versendet. Den Betreibern sei „im Rahmen der Verhältnismäßigkeit“ eine Frist von zwölf Wochen gewährt worden, „um eine Umrüstung auf alternative Brennstoffe zu ermöglichen“.
Wennemar moniert überdies, das Umweltamt verweigere dem klagenden Anwohner die Freigabe von Unterlagen aus den Gutachten, „mit denen der beklagte Gastronom als Urheber der grenzwertüberschreitenden Immissionen identifiziert wird“. Dazu erklärt die Stadt, die Herausgabe von „detaillierten Inhalten des Geruchsgutachtens“ sei rechtlich nicht zulässig. Dies habe man dem Bürgerverein mitgeteilt. Ihm sei eine anonymisierte Fassung der Ergebnisse zur Verfügung gestellt worden, „anhand derer die Belastungen erkennbar“ seien. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt stehe mit dem Bürgerverein „im regelmäßigen Austausch“.