Der Angeklagte soll zunächst in die Apotheke auf der Deutzer Freiheit eingebrochen sein.
Eine Million Euro Schaden41-Jähriger steht nach Brandstiftung in Kölner Apotheke vor Gericht
Für viele Anwohner der Deutzer Freiheit war die Nacht am Sonntagmorgen acht Tage vor Heiligabend im vorigen Jahr früh zu Ende: Gegen sechs Uhr heulten erst Polizeisirenen durch die Straße und kurz darauf Martinshörner der Feuerwehr. Die Apotheke im Alten Rathaus stand im Vollbrand. Kurz zuvor hatte es dort einen Einbruch gegeben. Schnell war bei der Polizei der Verdacht aufgekommen, der mutmaßliche Einbrecher könnte das Feuer gelegt haben, um Spuren zu verwischen.
Von einem Zusammenhang zwischen Einbruch und Feuer geht auch die Staatsanwaltschaft aus. Sie hat einen 41-jährigen Mann angeklagt, der ab Montag, 3. Juli, wegen dem Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung vor dem Landgericht steht. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, den Brand gelegt zu haben, um seine Flucht zu ermöglichen, nachdem er beim Einbruch von einem Zeugen gestellt worden war.
Köln: Schwerer Schaden an historischem Gebäude
Das Feuer griff auf das gesamte Gebäude über, es entstand ein Sachschaden von etwa einer Million Euro. Verletzt wurde niemand. An dem altehrwürdigen Gebäude entstand ein erheblicher Schaden. Die Apotheke befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, darüber sind Wohnungen und Arztpraxen. Die Decke der Apotheke sei durchgebrannt, eine darüber liegende Wohnung sei nicht mehr bewohnbar, hieß es damals von der Polizei. „Durch umfangreiche Löscharbeiten konnten wir ein Übergreifen auf benachbarte Häuser verhindern“, hatte ein Sprecher der Kölner Feuerwehr mitgeteilt.
Der Angeklagte soll eine Scheibe des Gebäudes eingeschlagen und in die Apotheke eingestiegen sein. Zeugen riefen die Polizei. Der Verdächtige konnte in der Nähe des Tatorts festgenommen werden. Ein Richter schickte ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.
Die genauen Umstände des Einbruchs und der Brandstiftung werden nun Thema der Hauptverhandlung vor Gericht. Ob und was der 41-Jährige in der Apotheke gestohlen hatte, blieb seinerzeit unklar. Drei Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil wird für den 14. Juli erwartet. (ts)