Der 28-jährige Beschuldigte soll deutlich zu schnell gefahren sein, es wurde wegen eines versuchten Tötungsdelikts gegen ihn ermittelt.
14 VerletzteStaatsanwaltschaft nimmt Anklage gegen Katarer nach Raser-Unfall in Köln-Deutz zurück
Wende im Verfahren um den schweren Unfall in Deutz mit 14 Verletzten am 18. August 2023: Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Verursacher, einem 28-jährigen Mann aus Katar wegen versuchten Mordes aus Heimtücke und der Verwendung gemeingefährlicher Mittel erhoben hatte, hat sie ihre Anklage nun zurückgezogen.
„Weitere ergänzende rechtsmedizinische Stellungnahmen insbesondere aus dem Gebiet der Neurologie sind zu dem Ergebnis gelangt, dass eine medizinische Unfallursache in Form eines epileptischen Anfalls des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Vor diesem Hintergrund ließe sich der Tatverdacht nicht mehr begründen. Zuvor hatte die „Kölnische Rundschau“ berichtet.
Verfahren nach Raser-Unfall in Deutz geht trotzdem weiter
Dem Mann wurde vorgeworfen, an jenem Freitagabend in seinem Audi Q3 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit am Deutzer Bahnhof vorbeigerast und auf eine Fahrzeugschlange vor einer roten Ampel aufgefahren zu sein. In Polizeikreisen war die Rede von bis zu 130 Stundenkilometern.
Mehrere Autos wurden bei dem Aufprall ineinander geschoben, der 28-Jährige und eine 30 Jahre alte Twingo-Fahrerin wurden schwer, zwölf weitere Menschen leicht verletzt. Zudem soll der mutmaßliche Verursacher vor dem Unfall eine oder mehrere rote Ampeln missachtet haben.
Zunächst saß der Mann wegen des Verdachts eines verbotenen Autorennens in Haft, wenig später wurde der Haftbefehl auf versuchten Totschlag erweitert, dann sogar Anklage wegen versuchten Mordes aus Heimtücke erhoben. Der Audi-Mietwagen und drei Mobiltelefone des Mannes wurden sichergestellt. Der 28-Jährige lässt sich von einem Anwalt vertreten und machte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.
Nach monatelanger Untersuchungshaft kam der Katarer, der sich wegen einer ärztlichen Behandlung in Bonn nach Deutschland gereist war, im Februar wieder frei. Das Verfahren gegen ihn sei aber noch nicht beendet, so Oberstaatsanwalt Bremer weiter. Ihm werden weiterhin fahrlässig begangene Vergehen im Straßenverkehr vorgeworfen. „Wie es nun konkret weitergeht, wird gerade geprüft.“