Abbruch nach GerichtsurteilVerkehrsversuch an der Deutzer Freiheit läuft noch bis Ende August

Lesezeit 2 Minuten
Deutzer Freiheit

Der Verkehrsversuch an der Deutzer Freiheit wird vorzeitig abgebrochen.

Eigentlich sollte der Verkehrsversuch länger laufen, doch das Verwaltungsgericht hatte die Fußgängerzone für „voraussichtlich rechtswidrig“ erklärt.

Anfang August teilte die Stadt Köln mit, den Verkehrsversuch an der Deutzer Freiheit abzubrechen. Ein genaues Datum für den Abbruch des Versuchs gab es bislang nicht. Jetzt wird es zumindest etwas konkreter.

Aktuell werde der sogenannte Verkehrszeichenplan angefertigt, teilte die Stadt Köln auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Dieser gibt die vorhandenen und geplanten Verkehrsschilder auf der Deutzer Freiheit an. Sobald dieser Plan bereitsteht, folgt der Austausch der Schilder. „Als Zeithorizont für den abgeschlossenen Austausch der Beschilderung kann Ende August genannt werden“, sagt die Stadt.

Verwaltungsgericht-Urteil zum Verkehrsversuch

Eigentlich sollte der Versuch noch mindestens bis November laufen. Doch das Verwaltungsgericht erklärte die Fußgängerzone für „voraussichtlich rechtswidrig“. Mit dem Urteil hatte das Gericht einer Klage des Friseurs Julian Neumann stattgegeben. In einem Eilantrag aus dem Mai 2023 hat Rechtsanwalt Marcel Templin, den Neumann in dem Fall beauftragt hatte, einen Abbruch des Versuchs gefordert.

Templin hatte im Januar 2023 bereits erfolgreich gegen die autofreie Friedrichstraße in Berlin geklagt. Neumann ist von Händlern der „Initiative Deutz“, die seit der Sperrung der Einkaufsallee für Autos nach eigenen Angaben unter Umsatzeinbußen leiden, unterstützt worden. 

Die Anfertigung eines neuen Verkehrszeichenplans ist laut Stadt erforderlich, da die Verkehrsregeln, wie sie vor dem Verkehrsversuch bestanden, über Jahrzehnte „gewachsen“ waren und daher nicht in einem einzelnen Plan niedergelegt sind. Die Nutzung eines alten Plans sei daher nicht möglich und ein größerer Aufwand erforderlich. (ft)

KStA abonnieren