Krefelder Straße in KölnFußgänger kämpfen mit Radfahrern um den Vorrang
Köln – Von einem „Verdrängungskampf“ auf der Krefelder Straße spricht die Kölner Ortsgruppe des Fuß e.V., der die Interessen von Fußgängern vertritt. Zwar sei die Benutzungspflicht für die Radwege aufgehoben, doch niemand wisse es, denn es fehlten visuelle Hinweise. Die meisten Radfahrer würden daher auf dem Radweg fahren und die Menschen gefährden, die zu Fuß unterwegs sind.„Die Situation für Familien auf der Krefelder Straße ist schon seit langem angespannt“, sagt Anwohner Ansgar Kirchner. „Und sie hat sich in letzter Zeit leider noch einmal deutlich wegen der E-Scooter und dem während der Corona-Pandemie verstärkten Radverkehr verschlechtert.“ Anwohner mit Kindern seien jedes Mal, wenn sie das Haus verlassen, „in hoher Alarmbereitschaft“, um nicht von einem Radfahrer angefahren zu werden.
Vor allem morgens, wenn Berufstätige und Schüler, die aus Stadtteilen wie Nippes und Longerich kommen, mit dem Rad in Richtung Innenstadt zur Arbeit oder Schule fahren, sei die Situation „dramatisch“. Die Radfahrer würden auf Gruppen von Schülern treffen, die zu Fuß vom Hansaring kommend zu Schulen im Agnesviertel gehen. „Nicht minder gefährlich und unübersichtlich“ sei die Kreuzung der Krefelder mit der Maybach- und Lübecker Straße. „Trotz Ampelanlage ist hier ein täglicher Kampf um den Platz und den Vorrang zu beobachten, auch weil hier deutliche Markierungen und Aufstellflächen fehlen oder nicht ausreichen.“ Die Ortsgruppe resümiert: „Die Radfahrer und Radfahrerinnen okkupieren auf der gesamten Strecke und auf beiden Seiten der Straße von der Inneren Kanalstraße bis zum Hansaring den Fußweg zu Lasten der Fußgänger und gefährden sie.“
Radfahrer in Köln sollen auf der Straße fahren
Seit die Straßenverkehrsordnung 1998 reformiert wurde, ist die Benutzung des Radwegs keine Pflicht mehr. Zudem urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010, dass Verkehrsschilder, die die Benutzungspflicht vorschreiben, nur in begründeten Ausnahmefällen aufgestellt werden dürfen, etwa dann, wenn es sich um eine von Autos stark befahrene Straße handelt und die Benutzung der Fahrbahn für Radfahrer gefährlich wäre. Die Stadtverwaltung ist seitdem verpflichtet, alle Radwege daraufhin zu untersuchen, ob die Benutzungspflicht aufgehoben kann. Im Fall der Krefelder Straße hat sie dies 2015 getan – mit der Folge, dass die Pflicht auf der ganzen Länge aufgehoben wurde. Darauf sei in jenem Jahr mit mobilen Schildern hingewiesen worden, teilte eine Stadtsprecherin auf Anfrage mit. Die Alternative, die Fahrbahn zu benutzen, werde dadurch deutlich, dass es kein blaues Radwegeschild gebe.
Dabei räumt die Sprecherin ein, dass es bei nicht mehr benutzungspflichtigen Radwegen zu Missverständnissen komme wegen der fälschlichen Annahme, sie könnten von Fußgängern benutzt werden. Jedoch:„Radwege bleiben auch ohne Benutzungspflicht dem Radverkehr vorbehalten. Die Flächen fallen nicht automatisch dem Fußverkehr zu.“ Die Missverständnisse würden gelegentlich zu Meldungen in der Krefelder Straße führen. Ähnlich sei die Situation in der Dürener Straße in Lindenthal. Zum Ansinnen der Ortsgruppe, die Tempo-30-Zone nicht erst beim Krefelder Wall, sondern schon an der Inneren Kanalstraße beginnen zu lassen, merkt die Stadtsprecherin an, die Geschwindigkeitsbegrenzung sei in den Bereichen angeordnet, „in denen es rechtlich zulässig ist“, im konkreten Fall vor einer Schule und „im Rahmen des Lärmschutzes“.
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„Die Verkehrswende in Köln geht nur quälend langsam voran, und nach wie vor wird dem Mobilitätsmittel Auto im Vergleich zu den anderen Fortbewegungsarten zu viel Fläche zur Verfügung gestellt“, kritisiert der Fuß e.V. Die Folgen könne man auf der Krefelder Straße jeden Tag beobachten: Radfahrer und Fußgänger würden „um den knappen verbleibenden Raum kämpfen“. Die Ortsgruppe und eine Anwohnerinitiative arbeiten bereits an Vorschlägen, die Straße in eine Einbahn-, Anwohner- oder Umweltstraße umzugestalten.