Linke fordern EnteignungGrundstück in Kölner Südstadt liegt seit Jahren brach
Köln – Fassungslos mussten die Bewohner des Hauses Kartäuserwall 14 im Jahr 2015 mit ansehen, wie ihr früheres Zuhause dem Erdboden gleichgemacht wurde. Der Eigentümer hatte sie hinausgeworfen, die zwischenzeitlich eingezogenen Hausbesetzer zwangsräumen lassen. Heute, mehr als drei Jahre später, wuchert Gestrüpp in der Baulücke. Hinter dem Bauzaun sammelt sich der Unrat. Das Grundstück, so teilt der damalige Eigentümer auf Anfrage mit, sei längst verkauft. An wen, das will die Mitarbeiterin der „Gewerbepark HüstenGmbH“, nicht mitteilen. Auch die Stadtverwaltung will keinen Verantwortlichen nennen. Von „drei dürren Sätzen“ berichtet Manfred Müller. Er sitzt für die Partei Die Linke in der Bezirksvertretung Innenstadt.
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Im September vorigen Jahres hatte Müller Antwort auf seine Anfrage zur Baulücke erhalten. Die knappe Auskunft der Stadtverwaltung: Für das Grundstück liegen demnach zwei Bauanträge für jeweils ein Einfamilienhaus vor. Diese seien aber nicht vollständig. Auf Anfrage bestätigt die Stadtverwaltung, dass das auch heute noch dem aktuellen Stand entspricht. Weitere Auskünfte zum Grund für den Stillstand erteilt das Presseamt nicht. Die Linke wirft der Stadt Untätigkeit vor. „Grundstücke in der Innenstadt sind rar“, sagt Müller. „Sie dürfen nicht als Spekulationsobjekte brach liegen.“
Mit Spruchbanner protestiert
Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen hatte seine Partei vor kurzem mit einem Spruchbanner und einem Infostand vor der Baulücke protestiert. „Spekulanten enteignen“ stand auf Zetteln, die die Aktivisten verteilten. Müller spricht von einem Skandal. Er glaubt, die Kommune könne viel mehr ausrichten. Die Stadt müsse konsequenter von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. „In letzter Konsequenz“ müsse auch eine Enteignung in Betracht gezogen werden, wenn Eigentümer keinen Wohnraum schaffen wollen. Zuletzt hatten sich die Bezirksvertreter mehrheitlich einem Antrag der Linken angeschlossen, mit dem die Verwaltung aufgefordert wurde, die Enteignung eines Eigentümers einer Baulücke in der Richard-Wagner-Straße einzuleiten. Den früheren Mietern war übrigens gekündigt worden, weil der Eigentümer ein Interesse an der „angemessenen Verwertung“ der Immobilie geltend gemacht hatte. Laut Gesetz ist das unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsgrund für ansonsten gut geschützte, langjährige Mieter.
In der Regel wird mit den höheren Mieten argumentiert, die nach Abriss und Neubau zu erzielen sind. Die Wertsteigerung des brachliegenden Grundstücks nach mittlerweile zwei Eigentümerwechseln dürfte damit aber wohl kaum gemeint gewesen sein.