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LeerstandEin Geisterhaus gegenüber dem Oberlandesgericht in Köln wirft Fragen auf

Lesezeit 3 Minuten
Die Villa an der Riehler Straße steht seit Jahren leer. 

Hinter den Fenstern hängen Lamellenvorhänge, die darauf hindeuten, dass Büros in dem Gebäude beheimatet waren.

Die Villa an der Riehler Straße steht seit Jahren leer.

Eine Villa an der Riehler Straße steht seit Jahren leer. Anwohner und Passanten ärgern sich darüber.

Die unbewonte Villa führt nicht gerade ein Schattendasein. In exponierter Lage an der Riehler Straße 26 gegenüber dem Oberlandesgericht fällt das „Geisterhaus“ vielen Menschen auf. „Warum steht ein großes Wohnhaus in unmittelbarer Nähe des Ebertplatzes so lange leer?“ Diese Frage stellen sich Anwohner und Passanten, vor allem angesichts des immer knapper werdenden Wohnraums in der Stadt.

Das Haus ist aufgrund seiner Architektur sichtbar ursprünglich ein Wohngebäude gewesen. Die Lamellenvorhänge hinter den Fenstern deuten aber schon darauf hin, dass die Räume zuletzt als Büros gedient haben müssen.

Leerstand von Wohnraum ist verboten

Laut Auskunft einer Nachbarin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ist die Villa an der Riehler Straße 26 schon lange nicht mehr bewohnt. Sie diente anderen Zwecken: „Dort war bis vor einigen Jahren eine Steuerberatungskanzlei zu Hause“, sagt sie.

Nach den Akten der Stadtverwaltung handelt es sich aber nach wie vor um ein Wohngebäude. Unterlagen aus den 1950er Jahren zum Gebäude würden ausweisen, dass alle Standardetagen des Gebäudes zu Wohnzwecken vorgesehen worden seien, schreibt eine Sprecherin der Stadt. „Für die nachfolgende Zeit gibt es keine baurechtlichen Genehmigungen, die eine Änderung von Wohnnutzung in gewerbliche Nutzung beinhalten.“

Die Villa an der Riehler Straße steht seit Jahren leer. 

Hinter den Fenstern hängen Lamellenvorhänge, die darauf hindeuten, dass Büros in dem Gebäude beheimatet waren.

Hinter den Fenstern hängen Lamellenvorhänge, die darauf hindeuten, dass Büros in dem Gebäude beheimatet waren.

Seit 2014 ist es in Köln verboten, Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen zu nutzen. Darunter fällt sowohl die gewerbliche Nutzung als auch ein Leerstand. Bei einem Verstoß kann die zuständige Behörde nach der Satzung anordnen, dass die jeweilige Wohneinheit wieder zu Wohnzwecken verwendet wird. Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, kann das mit Ordnungsgeld in der Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Einheit geahndet werden.

Dem Kölner Wohnungsamt war der Leerstand an der Riehler Straße 26 laut eigener Auskunft bislang nicht bekannt. Es habe nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, schreibt die Sprecherin der Stadt. „Ob es auf der Basis des Wohnraumstärkungsgesetzes des Landes und der Wohnraumschutzsatzung dagegen vorgehen könne, würde noch geprüft.“

Der Umbau in Wohnungen wurde nicht genehmigt

Der Eigentümer, der ebenfalls namentlich nicht genannt werden möchte, hatte allerdings laut eigener Auskunft vor einigen Jahren vor, das Gebäude wieder für Wohnzwecke zu nutzen. Sechs Mietwohnungen hätten dort entstehen sollen. Das Bauaufsichtsamt genehmigte den geplanten Umbau aber nicht.

Das begründet es wie folgt: Der Gebietscharakter des Baugrundstücks mit seiner Umgebung sei als „Hausgruppe“ zu werten, schreibt die Sprecherin. „Durch die eingereichten Pläne wäre das Gebäude als Teil der Hausgruppe derart verändert worden, dass der sehr harmonische Eindruck zerstört wird.“

Die Höhe des geplanten Vorhabens, die Geschossanzahl sowie die Bautiefe hätten sich nicht eingefügt und die Einheit aufgelöst. „Zusätzlich waren geplante Kfz-Stellplätze im rückwärtigen Bereich aus Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn nicht vertretbar und wurden als unzumutbar bewertet“, so die Sprecherin. Zudem seien die vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht eingehalten worden und der zweite Rettungsweg aus der oberen Dachgeschossebene nicht sichergestellt gewesen.

Somit scheiterten die Umbaupläne des Eigentümers. Er habe es nunmehr verkaufen wollen, schildert er, aber bislang noch keinen Käufer für das Objekt finden können. Er hat eine Idee, wie das Objekt sinnvoll verwendet werden könnte: „Die Stadt Köln könnte es erwerben, um dort wohnungslose Menschen unterzubringen“, so der Mann.