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Geldstrafe statt acht Monate HaftKölner Klimaaktivistin der „Letzten Generation“ muss doch nicht ins Gefängnis

Lesezeit 1 Minute
Die Aktivistin Caroline Schmidt bei einer Blockadeaktion auf der Aachener Straße im vergangenen Jahr.

Die Aktivistin Caroline Schmidt bei einer Blockadeaktion auf der Aachener Straße im vergangenen Jahr.

Caroline Schmidt wurde im vergangenen Jahr wegen der Teilnahme an Straßenblockaden zu einer Haftstrafe verurteilt. Ihre Berufung hatte am Donnerstag Erfolg.

Die Kölner Klimaaktivistin Caroline Schmidt muss doch nicht ins Gefängnis. Ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Landgericht am Donnerstag hatte Erfolg, wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigte: „Unter Einbeziehung einer weiteren Straftat wurde die Haftstrafe auf einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro herabgemindert.“

Bis dahin härteste Strafe gegen Mitglied der „Letzten Generation“

Im September 2023 wurde Schmidt, die sich mehrfach auch in Köln an Blockadeaktionen der „Letzten Generation“ beteiligt hat, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Es war das bis dahin härteste Urteil gegen ein Mitglied der „Letzten Generation“. Im Juli dieses Jahres verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine 32-Jährige Aktivistin aus dem Kreis Segeberg dann zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung. Das Verfahren befindet sich aber noch in Berufung.

Für Schmidt waren die drei Blockaden im vergangenen Oktober in Berlin nach eigenen Angaben ihre ersten Aktionen als Aktivistin der „Letzten Generation“. Seit September 2022 sei sie dort Mitglied, sagte sie. Weitere Blockaden folgten, unter anderem in Köln. Auch der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete bereits über Schmidt.