Muezzin-RufSo bewertet die Ditib den Vorstoß der Stadt Köln
Köln – Nach Angaben der Stadtverwaltung hat bislang noch keine der mehr als 30 Moschee-Gemeinden in Köln einen Antrag gestellt, mit einem Muezzin zum Freitagsgebet zu rufen. Bislang hätten drei Gemeinden die Stadt kontaktiert, um nähere Informationen einzuholen, sagte eine Stadtsprecherin. Konkret beantragt hätten sie jedoch noch nichts.
Moscheegemeinden dürfen seit vergangener Woche in einem zweijährigen Modellprojekt ihre Gläubigen mit einem Muezzin zum Freitagsgebet rufen. Sie müssen jedoch dabei eine Reihe von Auflagen erfüllen. Neben der formalen Antragsstellung dürfen die Rufe unter anderem nur zwischen 12 und 15 Uhr für maximal fünf Minuten zu hören sein und eine bestimmte Lautstärke nicht überschreiten.
Ditib will sich mit Stadt abstimmen
Auch die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) hat nach eigenen Angaben bislang noch keinen Antrag gestellt, teilt die Organisation mit – zumindest nicht für die Zentralmoschee in Ehrenfeld. Dies werde „intern noch beraten und danach erst mit der Stadt Köln besprochen“, heißt es weiter. Zu ihren anderen Moscheen äußert sich die Ditib nicht.
Auch die Frage, wie viele Gotteshäuser in Köln überhaupt unter dem Dach der Ditib firmieren, lässt die Union unbeantwortet. Grundsätzlich aber werde das Modellprojekt „ausdrücklich“ begrüßt als „Ausdruck der Beheimatung der Muslime, die bereits seit Generationen in Deutschland als selbstverständlicher Teil der deutschen Gesellschaft leben“, verlautbart die Ditib.
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Muezzinruf war schon vor Bau der Moschee ein Thema
Im Fall der Zentralmoschee gibt es in Sachen Muezzin indes noch eine andere Komponente. Schon vor dem Bau des Gotteshauses, der 2009 begann, war der Gebetsaufruf ein viel diskutiertes Thema. Im Vorfeld hatte die Ditib versichert, dass der Ruf des Muezzins nur im Hof der Moschee zu hören sein wird. „Das kann ich Ihnen versichern", versprach 2007 Ditib-Vertreter Mehmet Günet Kölns damaligem Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) bei einer öffentlichen Veranstaltung in die Hand. „Die Autofahrer auf der Inneren Kanalstraße brauchen wir nicht zum Gebet rufen", ergänzte Günet.
Der angekündigte Verzicht auf einen weithin hörbaren Muezzin-Ruf war für einige Parteien im Stadtrat ein wichtiges Kriterium, dem Bau überhaupt zuzustimmen. Inzwischen hält die Ditib diese Vereinbarung für nicht mehr in Stein gemeißelt. „So zeugt auch die 2008 von der Stadt Köln zum Moscheebau geforderte Vereinbarung zum Verzicht auf den öffentlichen Gebetsruf von einem Zeitgeist, der immer wieder und aktuell neu verhandelt wird“, erklärt die Ditib jetzt.