Lebenslange Haft gefordert23-Jähriger tötete Stammgast einer Kölner Schwulenbar
Köln – Der Tod eines 79-jährigen Mannes war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft heimtückischer, habgieriger Mord und soll deshalb für den 23-jähriger Ferdi M. mit lebenslanger Haft bestraft werden. Verteidigerin Ulrike Tasic ging in ihrem Plädoyer nach wie vor von einem Totschlag aus, weil ihrem Mandanten die Situation „über den Kopf gewachsen war“ und forderte eine zeitlich begrenzte Haftstrafe.
Unbestritten ist, dass sich der Angeklagte und der Rentner am Abend des 2. Februar in der Schwulenkneipe „Hühnerfranz“ zum ersten Mal begegnet waren. Während das Opfer Valentin L. dort Stammgast war und bekannt dafür, dort regelmäßig vorwiegend junge Stricher zu rekrutieren, die er für „Blümchensex“ zu sich nach Hause nahm und nie mehr als 30 Euro dafür bezahlte, war der Angeklagte in dem Lokal noch nie zuvor gesichtet worden.
30 Euro zum nach Hause bringen
Ferdi M. hatte ausgesagt, als Nicht-Köln-Kenner an jenem Abend im „Hühnerfranz“ eher zufällig gestrandet zu sein. Er habe das Angebot des späteren Opfers so verstanden, den alten Mann für die 30 Euro sicher nach Hause zu begleiten, denn der nächtliche Heimweg führte über die Brücke nach Deutz. Dort angekommen, habe Valentin L. ihn mit sexuellen Avancen derart bedrängt, dass er sich handgreiflich gewehrt habe, allerdings sei er davon ausgegangen, sein Opfer lediglich bewusstlos geschlagen zu haben.
Tatsächlich hatte er dem alten Mann Kiefer, Nasen- und Jochbein mehrfach gebrochen, das Gesicht des Opfers war „extrem zertrümmert“, hieß es in der ärztlichen Stellungnahme. Valentin L. war an seinem eigenen Blut erstickt. Auch habe der Täter seinem Opfer derartig gewaltige Schläge zugeführt, dass die Leber des Mannes „völlig zermalmt“ war.
Blut bis an die Decke gespritzt
Wie heftig es bei dem Todeskampf zugegangen war, zeigten Erkenntnisse der Spurensicherung: Das Blut des Opfers hatte bis an die Decke gespritzt.
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Das Argument des Angeklagten, lediglich für Begleitdienste entlohnt zu werden, hielt die Staatsanwältin für „lebensfremd“. Schließlich sei Valentin L. dafür bekannt gewesen, weder gebrechlich, noch betrunken oder nicht gut zu Fuß gewesen zu sein. Auch der Hinweis des Täters, mangelnde Deutschkenntnisse hätten zu der falschen Annahme geführt, widerlegte die Anklägerin mit Videoaufnahmen aus dem Lokal: Darauf ist zu sehen, wie sich Täter und Opfer angeregt unterhalten, von Kommunikationsschwierigkeiten keine Spur.
Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.
In einer früheren Version dieses Beitrags haben wir im Einleitungssatz das Wort „Schwulenmileu“ verwendet. Da dieser Begriff unter anderem vom Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ) kritisiert wurde, haben wir uns dazu entschlossen, diesen zu entfernen.